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Ausgabe Erneuerbare Energien / 65% Regel

Ausgabe Erneuerbare Energien / 65% Regel

Die Eingabemöglichkeit der erneuerbaren Energien werden im HS Verbrauchspass angezeigt

image-20240404-090354.png

 

Die Informationen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien werden jedoch nicht im Verbrauchsausweis dargestellt.

Auf der ersten Seite des Energieausweises wird angegeben, ob der Ausweis auf Basis des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt wurde. Seite 2 des Energieausweises ist für die Angabe der Bedarfsdaten vorgesehen, während Seite 3 die Verbrauchsdaten enthält. (Siehe beigefügten Screenshot).

 

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Die Information zur Nutzung erneuerbarer Energien (siehe angehängter Screenshot) findet sich auf Seite 2 des Energieausweises, also im Teil mit den Bedarfsdaten. Auf Seite 3, die für Verbrauchsausweise vorgesehen ist, gibt es keine entsprechende Angabe zur Nutzung erneuerbarer Energien.

 

 

Da das DIBt in seiner Kontrolldatei jedoch diese Angaben auch für Verbrauchsausweise fordert, müssen diese Daten zur Eingabe verfügbar sein.

Standardmäßig ist im HS Verbrauchspass die Voreinstellung "Bestandsanlage" aktiviert, da die Ausgabe für Verbrauchsausweise nur für Bestandsgebäude mit vorhandenen Anlagen vorgesehen ist.

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