Zweite Seite im Energieausweis ohne Angaben/leer
Ein Energieausweis besteht aus den 4 Pflichtseiten. Diese müssen immer ausgegeben werden.
Die zweite Seite des Energieausweises bezieht sich auf den Bedarfsausweis, der bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises ohne Inhalt ausgegeben werden muss.