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Zweite Seite im Energieausweis ohne Angaben/leer
Zweite Seite im Energieausweis ohne Angaben/leer
Ein Energieausweis besteht aus den 4 Pflichtseiten. Diese müssen immer ausgegeben werden.
Die zweite Seite des Energieausweises bezieht sich auf den Bedarfsausweis, der bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises ohne Inhalt ausgegeben werden muss.
Kundenservice Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über das HilfeCenter. Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Unsere Geschäftszeiten finden Sie hier: Startseite
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