Warmwasserzuschlag GEG ยง 82 Abs. 2

Wenn innerhalb des Verbrauchsausweises im Bereich Warmwasser die Option "reines Heizungssystem (ohne Warmwasser)" gesetzt ist, wird auf den Endenergiebedarf des Gebรคudes ein pauschaler Zuschlag von 20,0 kWh/(mยฒa) gerechnet. Grundlage hierfรผr ist das GEG ยง 82 Abs. 2

Hinweis:

Dieser Zuschlag wird Systemunabhรคngig angesetzt fรผr das gesamte Gebรคude.

Es wird weiterhin fรผr den Warmwasserzuschlag mit dem Primรคrenergiefaktor des Hauptsystems gerechnet, anstelle des regulรคren Primรคrenergiefaktors fรผr Strom s. dazu Dokument " Bekanntmachung der Regeln fรผr Energieverbrauchswerte im Wohngebรคudebestand Punkt 4.


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