Warmwasserzuschlag GEG § 82 Abs. 2

Warmwasserzuschlag GEG § 82 Abs. 2

Wenn innerhalb des Verbrauchsausweises im Bereich Warmwasser die Option "reines Heizungssystem (ohne Warmwasser)" gesetzt ist, wird auf den Endenergiebedarf des Gebäudes ein pauschaler Zuschlag von 20,0 kWh/(m²a) gerechnet. Grundlage hierfür ist das GEG § 82 Abs. 2

Hinweis:

Dieser Zuschlag wird Systemunabhängig angesetzt für das gesamte Gebäude.

Es wird weiterhin für den Warmwasserzuschlag mit dem Primärenergiefaktor des Hauptsystems gerechnet, anstelle des regulären Primärenergiefaktors für Strom s. dazu Dokument " Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand Punkt 4.

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