Anforderungen an Erneuerbaren Energien
Den Nachweis der eingesetzten Erneuerbaren Energien gibt es für GEG und BEG jetzt als zwei getrennte Ausdrucke mit den zugehörigen Übersichtsdialogen.
Neuer GEG-Nachweis für GEG-2024:
Der BEG-Nachweis hat sich inhaltlich nicht geändert. Die an der Oberfläche bislang gleichzeitig angezeigten GEG-Werte wurden hier entfernt und auf ein neues separaten Dialogfenster verlagert.
Es müssen also zusätzlich die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden.
Wärmepumpen
Für die Anrechnung innerhalb des BEG, wird für Wärmepumpen nur die anrechenbare Umweltwärme angerechnet, der Deckungsanteil innerhalb des BEG ist also unterschiedlich zum GEG.
Erneuerbare Energien - Energieausweis
In der Vorschau zum Energieausweis können die berechneten Anteile erneuerbarer Energien in den Energieausweis übernommen werden.
Die Übernahme der Werte erfolgt über die Schaltfläche "Werte EE-Nachweis". Die übernommenen Werte werden dann auf den Energieausweis ausgegeben.
Die 4. Spalte (Anteil EE alle %) enthält den Anteil genutzter erneuerbarer Energie an der gesamten Wärmeabgabe aller Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasserbereitung im Gebäude, die 2. Spalte (Anteil Wärmeb. %) den entsprechenden Anteil der gesamten Wärmeabgabe, also inklusive nicht erneuerbarer Energie.
Die Summe der Werte in der 4. Spalte muss mindestens den GEG-Anforderungswert von 65% ergeben. Die 3. Spalte (Antel EE einzel %) ist der Anteil der erneuerbaren Energie dieses Wärmeerzeugertyps an dessen Wärmeabgabe. Für Solaranlagen, Wärmepumpen, Wärmenetzen, Biomassekesseln und den meisten anderen Arten kann die gesamte Wärmeabgabe als erneuerbare Energie angesetzt werden. Hier steht dann 100%. Bei Wärmeerzeugern mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, denen ein Anteil an regenerativem Brennstoff beigemischt ist, z.B. grüner Wasserstoff, wird hier der Beimischungsanteil ausgewiesen.
Im Erfassungsdialog zum Ausdruck "GEG-Nachweis erneuerbarer Energien" kann der Anteil der Beimischung erneuerbarer Energien in flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfasst werden, soweit vorhanden.
Bei den Einzelfeuerstätten kann der Flächenanteil der von ihnen beheizten Fläche eingestellt werden, falls nur ein Teil des Gebäudes hierüber beheizt wird.
Erneuerbare Energien - DIBt-Kontrolldatei
Auf Anforderung vom DIBt muss ggf. zum Energieausweis eine Kontrolldatei erstellt und ans DIBt übermittelt werden.
Für die Angaben zu den erneuerbaren Energien werden zusätzliche Angaben benötigt. Dazu öffnet sich ein Eingabedialog.
Bei Übernahme der Werte für den Energieausweis aus den Erneuerbaren Energien (s.o.) werden die zusätzlichen Daten (Erzeugertyp und Art der erneuerbaren Energie) zur 65%-Regel erneuerbaren Energien soweit möglich vorbelegt. Bei Änderungen der Berechnung der Werte des EE-Nachweises können die Werte über die Schaltfläche aktualisiert werden.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/bild/das-gebaeudeenergiegesetz-ihr-weg-zu-einer-heizung