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Bilanzierungsvorschriften zur EE-Klasse (BEG WG/ BEG NWG)

Bilanzierungsvorschriften zur EE-Klasse (BEG WG/ BEG NWG)

Hinweis

Anzeige der EE-Klasse im Programm

Bei Neubau-Projekten nach GEG 2023 wird die EE-Klasse nicht angezeigt, weil hier die EE-Klasse nicht extra gefördert wird.

Bei Bestands-Projekten ab  GEG 2023 wird die EE-Klasse angezeigt, hier gibt es weiterhin eine Extra-Förderung für die EE-Klasse.


Damit die EE-Klasse für Bestandsprojekte ab GEG 2023 angezeigt wird, ist eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich.

Damit diese angerechnet wird, sind diese Haken Standardmäßig gesetzt.

Wenn beide Optionen angehakt sind, wird die EE-Klasse (sofern erfüllt) angezeigt.


Bitte beachten Sie außerdem, dass an flüssige Biomasse, Wärme- und Kälterückgewinnung sowie regenerative Kälteerzeugung keine Anforderung seitens des BEG besteht. Diese Daten fließen somit nicht in die Berechnung der EE-Klasse mit ein. D.h. es werden nur die Nutzungen erneuerbarer Energien nach GEG §§ 35 - 38 sowie §§ 40 und 44 für Wohngebäude und nach GEG §§ 35 - 38, 40, 41 und 44 für Nichtwohngebäude berücksichtigt. 




Kundenservice

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über das HilfeCenter

Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Unsere Geschäftszeiten finden Sie hier: Startseite

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