Klimageschwindigkeitsbonus
Gemäß BEG-EM FAQ Punkt 8.11, gilt
Die ergänzenden Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie (einzeln oder in Summe) mindestens den Warmwasserbedarf des durch den neu eingebauten Biomassewärmeerzeuger versorgten Bereichs außerhalb der Heizperiode (Mai bis September) decken können.
Der rechnerische Nachweis kann auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V18599 erfolgen.
Hierbei ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass im ertragsschwächsten Monat September das ergänzende Warmwasser System mindestens die Endenergie liefert, die zur Warmwasserbereitstellung erforderlich
Eine Ausgabemöglichkeit gibt es derzeit in der Software Energieberater nicht.
Die Anforderungen gelten gemäß BEG-EM FAQ Punkt 8.11 auch erfüllt. wenn
bei Solarthermie - Anlagen mindestens eine Fläche von 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben wird.
Diese Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt, wenn der Bruttowärmeertrag des Kollektorfeldes (GTYFeld) in Kilowattstunden mindestens das 20-fache der Nutzfläche beträgt.
bei einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie und direktelektrischer Warmwasserbereitung mindestens eine Modulfläche von 0,25
Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben wird. Diese Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt, wenn die Nennleistung in Kilowatt mindestens das 0,05-fache der Nutzfläche beträgt..
Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Wärmeerzeugung muss der Strom aus solarer Strahlungsenergie vorrangig und direkt
der elektrischen Wärmeerzeugung (Heizung, Warmwasser) zugeführt werden. Die Anrechnung vom ins öffentliche Netz eingespeisten Strom ist nicht möglich
eine ergänzende Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von 0,015 kW je Quadratmeter Nutzfläche installiert wird