KNN Bilanzierung mit Energieberater und ECO-CAD/ECO-PASS

 


Die KNN-Förderung gibt es erst seit dem 01.10.2024. Deshalb erfolgt die Ausgabe der GEG - und KFN/KNN-Anforderungen nur für Neubau-Projekte, die nach GEG 2023 oder GEG 2024 berechnet wurden und die nach dem 01.03.2023 erstellt wurden.

Sollte die Anzeige für KNN in einem Projekt nicht vorhanden sein, prüfen Sie bitte das Erstellungsdatum

Am 01.10.2024 wurde das neue KfW-Förderprogramm „KNN- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ veröffentlicht.

Je nach Gebäudeart sind unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen. Folgende Infos im Bezug auf den Einsatz unserer Software ist zu beachten:

a) Klimafreundliches Wohngebäude (296)

  • Energieberater-Software

Energetischer Standard Effizienzhaus 55 - dieser wird mit der Energieberater-Software nach DIN V 18599 berechnet

  • ECO-CAD/ECO-PASS-Software

Erfüllung der Anforderung an das Treibhauspotenzial mit Lebenszyklusanalyse (LCA) anhand der Bilanzierung QNG-PLUS

Hinweis

  • Es darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse verwendet werden.

  • Es reicht ein Rechennachweis mit einem zertifizierten Programm wie ECO-CAD/ECO-PASS.

 

b) Klimafreundliches Nichtwohngebäude (596)

  • Energieberater-Software

Energetischer Standard Effizienzgebäude 55 - dieser wird mit der Energieberater-Software nach DIN V 18599 berechnet

  • ECO-CAD/ECP-PASS-Software

Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem QNG-PREMIUM

Hinweis

  • Die Anforderungen für QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM können ebenfalls mit dem Programm ECO-CAD/ECO-PASS berechnet werden.

  • Zusätzlich jedoch müssen hier noch weitere Schritte in Rahmen eine Zertifizierung über die Zertifizierungstelle erfolgen.


Grenzwerte für Klimafreundliches Wohngebäude

  • die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) eingehalten werden,

  • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (GWP100) entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt werden,

  • für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist, 

  • der gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird, angelehnt an die Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC),

  • darf keine Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse verwendet werden

 


Grenzwerte für Klimafreundliches Nichtwohngebäude

  • die Anforderungen an den Standard eines Effizienzgebäudes 55 (EG 55) eingehalten werden,

  • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude erfüllt werden.

 


Ausfüllhilfe - Berechnungstool für Klimafreundliches Wohngebäude

KNN-Berechnungs-Tool wird auf der Internetseite des BMWSB im EXCEL-Format bereitgestellt, dieser Bereich soll bei der Erfassung in diesem Unterstützen

Arbeitsblatt: Nutzung und Flächen

Bruttogrundfläche (BGF) nach DIN 277:2021 in m²

Wenn für die Gebäudeerfassung HottCAD verwendet worden ist, können man diesen Werte des Gebäudes innerhalb des Gebäudemoduls entnehmen:

Netto-Raumfläche (NRF) nach DIN 277:2021 in m²

Wenn für die Gebäudeerfassung HottCAD verwendet worden ist, können man diesen Werte des Gebäudes innerhalb des Gebäudemoduls entnehmen:

Gesamte Wohnfläche (WFL) neu entstehender Wohnheinheiten (WoFIV 2003) in m²

Die Wohnfläche nach WoFIV kann nur individuell ermittelt werden hierzu sind folgende Informationen relevant:

Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören (Wohnräume).

Hinzugerechnet werden: Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen

Nicht mit eingerechnet werden: Kellerräume, Abstellräume, Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, Geschäftsräume

Arbeitsblatt: Wohneinheiten

Auf diesem Arbeitsblatt wird die manuelle Prüfung für den Punkt "für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist" vorgenommen:


​Hierbei ist folgendes Regelwerk zu nutzen:

  • Die Mindestgröße eines Individualraums beträgt 10 m².

  • Ein Individualraum ist ein Raum innerhalb einer Wohneinheit, der sich als Wohn- und Rückzugsraum für ein bis zwei Personen eignet und der nach der jeweils geltenden Landesbauordnung ein Aufenthaltsraum ist. Hierzu zählen Wohnküchen/Küchen nicht.

  • Für große Mehrfamilienhäuser (≥ 12 Wohneinheiten) ist der Anteil an Wohnungen mit Wohnflächen bis 40 m² auf maximal 25 % begrenzt. Diese Begrenzung wird bei der Eingabe im Blatt "2_Wohneineheiten" erfasst und bei Überschreitung angezeigt. Hiervon ausgenommen sind Wohnheime wie Alten- oder Pflegeheime.

Mindestanzahl der Individualräume bezogen auf die Wohnfläche der Wohneinheit:

Wohnfläche allgemein

Wohnfläche rollstuhlgerecht

Mindestanzahl Individiualräume

Wohnfläche allgemein

Wohnfläche rollstuhlgerecht

Mindestanzahl Individiualräume

bis 40 m²

bis 55 m²

1

bis 55 m²

bis 70 m²

2

bis 70 m²

bis 85 m²

3

bis 85 m²

bis 100 m²

4

pro weitere zustätzliche angefangene 15 m²

pro weitere zustätzliche angefangene 15 m²

je 1 weiterer Raum

Arbeitsblatt: Energie

Beispiel: Wärmepumpe mit Zusatzheizung

Beispiel: Wärmepumpe ohne Zusatzheizung

Die Information findet man in dem Energieberater bei der Anlagenerfassung (Erzeugerdaten) an folgendener Stelle:

Jeweils für den Teil-Ergebnisbereich können folgende Werte ermittelt werden (Beispiel):

SFP: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) gemäß DIN V 18599

Endenergie: Strom [kWh/a] (zum Betrieb Wärmepumpe) *

* Für den Anforderungswert bei strombetriebenen Mischsystemen ist der Wärmepumpenanteil zu ermitteln und so der Strombedarf in Direktnutzung und zum Betrieb der Wärmepumpe zu unterteilen. Dazu kann wie folgt vorgegangen werden. Das Nachweisblatt gemäß §71 Abs. 2 GEG weist die Deckungsanteile der Erzeugernutzwärmeabgabe aus. Dort kann die Erzeugernutzwärmeabgabe der elektrischen WP abgelesen werden und durch den Differenzwert aus der Summe aller Erzeugernutzwärmeabgaben unter Subtraktion der Energieeinträge (bspw. der thermischen Solaranlage) der Wärmepumpenanteil abgeleitet werden. Eigene Herangehensweisen sind zu dokumentieren und bei Prüfung vorzulegen.

SFP: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) gemäß DIN V 18599

Endenergie: Strom [kWh/a] (zum Betrieb Wärmepumpe) *

* Für den Anforderungswert bei strombetriebenen Mischsystemen ist der Wärmepumpenanteil zu ermitteln und so der Strombedarf in Direktnutzung und zum Betrieb der Wärmepumpe zu unterteilen. Dazu kann wie folgt vorgegangen werden. Das Nachweisblatt gemäß §71 Abs. 2 GEG weist die Deckungsanteile der Erzeugernutzwärmeabgabe aus. Dort kann die Erzeugernutzwärmeabgabe der elektrischen WP abgelesen werden und durch den Differenzwert aus der Summe aller Erzeugernutzwärmeabgaben unter Subtraktion der Energieeinträge (bspw. der thermischen Solaranlage) der Wärmepumpenanteil abgeleitet werden. Eigene Herangehensweisen sind zu dokumentieren und bei Prüfung vorzulegen.