KNN Bilanzierung mit Energieberater und ECO-CAD/ECO-PASS
Die KNN-Förderung gibt es erst seit dem 01.10.2024. Deshalb erfolgt die Ausgabe der GEG - und KFN/KNN-Anforderungen nur für Neubau-Projekte, die nach GEG 2023 oder GEG 2024 berechnet wurden und die nach dem 01.03.2023 erstellt wurden.
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Am 01.10.2024 wurde das neue KfW-Förderprogramm „KNN- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ veröffentlicht.
Je nach Gebäudeart sind unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen. Folgende Infos im Bezug auf den Einsatz unserer Software ist zu beachten:
a) Klimafreundliches Wohngebäude (296)
Energieberater-Software
Energetischer Standard Effizienzhaus 55 - dieser wird mit der Energieberater-Software nach DIN V 18599 berechnet
ECO-CAD/ECO-PASS-Software
Erfüllung der Anforderung an das Treibhauspotenzial mit Lebenszyklusanalyse (LCA) anhand der Bilanzierung QNG-PLUS
Hinweis
Es darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse verwendet werden.
Es reicht ein Rechennachweis mit einem zertifizierten Programm wie ECO-CAD/ECO-PASS.
DENA-Info-Letter Sep 11, 2025: KNN – Wohngebäude (296): Neue Versionen von Merkblatt und Technischen Mindestanforderungen zum 01.09.2025
Fördervoraussetzung für ein Wohngebäude als Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ist unter anderem die Einhaltung einer Wohnflächenbegrenzung. Im Rahmen einer Anpassung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) im Förderprogramm KNN werden für den Nachweis der Wohnflächenobergrenze zukünftig auch Wohnküchen und Küchen anerkannt.
Die Wohnflächenbegrenzung wird gemäß der neuen TMA-Version nach der Anzahl der Aufenthaltsräume bemessen. Der bisherige Ansatz über die Anzahl der "Individualräume" wird damit abgelöst.
Ein Aufenthaltsraum im Sinne des Förderprodukts ist grundsätzlich jeder abgeschlossene Wohnraum einer Wohneinheit mit einer Wohnfläche größer oder gleich 10 m2 Wohnfläche, der entsprechend der jeweils geltenden Landesbauordnung ein Aufenthaltsraum ist. Hiervon ausgenommen zählen Wohnküchen oder Küchen in KNN auch dann als Aufenthaltsraum, wenn diese nicht abgeschlossen sind. Die Anpassung der TMA zur Anerkennung von Wohnküchen und Küchen gilt rückwirkend auch für bereits erteilte Förderzusagen.
Details der Produktanpassung und das neue Merkblatt sowie die neuen TMA sind seit 01.09.2025 abrufbar unter Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296) | KfW.
In einem vorgehenden Schritt war bereits der Baukosten-Referenzwert in KNN um 18 % angehoben und die Anhebung in Version 1.04 des KNN-Berechnungstools hinterlegt worden. Auch diese Anpassung gilt rückwirkend für bereits erteilte Förderzusagen.
Die Anpassung zur Anrechnung von Wohnküchen und Küchen wurde nun in der neuen Version 1.05 des KNN-Berechnungstools ergänzend hinterlegt.
b) Klimafreundliches Nichtwohngebäude (596)
Energieberater-Software
Energetischer Standard Effizienzgebäude 55 - dieser wird mit der Energieberater-Software nach DIN V 18599 berechnet
ECO-CAD/ECP-PASS-Software
Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem QNG-PREMIUM
Hinweis
Die Anforderungen für QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM können ebenfalls mit dem Programm ECO-CAD/ECO-PASS berechnet werden.
Zusätzlich jedoch müssen hier noch weitere Schritte in Rahmen eine Zertifizierung über die Zertifizierungstelle erfolgen.
Grenzwerte für Klimafreundliches Wohngebäude
die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) eingehalten werden,
die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (GWP100) entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt werden,
für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist,
der gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird, angelehnt an die Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC),
darf keine Wärmeerzeuger mit fossiler Energie oder Biomasse verwendet werden
Grenzwerte für Klimafreundliches Nichtwohngebäude
die Anforderungen an den Standard eines Effizienzgebäudes 55 (EG 55) eingehalten werden,
die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude erfüllt werden.
Ausfüllhilfe - Berechnungstool für Klimafreundliches Wohngebäude
KNN-Berechnungs-Tool (Version 1.05) wird auf der Internetseite des BMWSB im EXCEL-Format bereitgestellt, dieser Bereich soll bei der Erfassung in diesem Unterstützen
Arbeitsblatt: Nutzung und Flächen
Bruttogrundfläche (BGF) nach DIN 277:2021 in m²
Wenn für die Gebäudeerfassung HottCAD verwendet worden ist, können man diesen Werte des Gebäudes innerhalb des Gebäudemoduls entnehmen:
Netto-Raumfläche (NRF) nach DIN 277:2021 in m²
Wenn für die Gebäudeerfassung HottCAD verwendet worden ist, können man diesen Werte des Gebäudes innerhalb des Gebäudemoduls entnehmen:
Gesamte Wohnfläche (WFL) neu entstehender Wohnheinheiten (WoFIV 2003) in m²
Die Wohnfläche nach WoFIV kann nur individuell ermittelt werden hierzu sind folgende Informationen relevant:
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören (Wohnräume).
Hinzugerechnet werden: Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen
Nicht mit eingerechnet werden: Kellerräume, Abstellräume, Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, Geschäftsräume
Arbeitsblatt: Wohneinheiten
Auf diesem Arbeitsblatt wird die manuelle Prüfung für den Punkt "für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist" vorgenommen:
Hierbei ist folgendes Regelwerk zu nutzen:
Die Mindestgröße eines Individualraums beträgt 10 m².
Ein Individualraum ist ein Raum innerhalb einer Wohneinheit, der sich als Wohn- und Rückzugsraum für ein bis zwei Personen eignet und der nach der jeweils geltenden Landesbauordnung ein Aufenthaltsraum ist. Hierzu zählen Wohnküchen/Küchen nicht.
Für große Mehrfamilienhäuser (≥ 12 Wohneinheiten) ist der Anteil an Wohnungen mit Wohnflächen bis 40 m² auf maximal 25 % begrenzt. Diese Begrenzung wird bei der Eingabe im Blatt "2_Wohneineheiten" erfasst und bei Überschreitung angezeigt. Hiervon ausgenommen sind Wohnheime wie Alten- oder Pflegeheime.
Mindestanzahl der Individualräume bezogen auf die Wohnfläche der Wohneinheit:
Wohnfläche allgemein | Wohnfläche rollstuhlgerecht | Mindestanzahl Individiualräume |
|---|---|---|
bis 40 m² | bis 55 m² | 1 |
bis 55 m² | bis 70 m² | 2 |
bis 70 m² | bis 85 m² | 3 |
bis 85 m² | bis 100 m² | 4 |
pro weitere zustätzliche angefangene 15 m² | pro weitere zustätzliche angefangene 15 m² | je 1 weiterer Raum |
Arbeitsblatt: Energie
Beispiel: Wärmepumpe mit Zusatzheizung
Beispiel: Wärmepumpe ohne Zusatzheizung
Die Information findet man in dem Energieberater bei der Anlagenerfassung (Erzeugerdaten) an folgendener Stelle:
Jeweils für den Teil-Ergebnisbereich können folgende Werte ermittelt werden (Beispiel):
SFP: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) gemäß DIN V 18599
Endenergie: Strom [kWh/a] (zum Betrieb Wärmepumpe) *
* Für den Anforderungswert bei strombetriebenen Mischsystemen ist der Wärmepumpenanteil zu ermitteln und so der Strombedarf in Direktnutzung und zum Betrieb der Wärmepumpe zu unterteilen. Dazu kann wie folgt vorgegangen werden. Das Nachweisblatt gemäß §71 Abs. 2 GEG weist die Deckungsanteile der Erzeugernutzwärmeabgabe aus. Dort kann die Erzeugernutzwärmeabgabe der elektrischen WP abgelesen werden und durch den Differenzwert aus der Summe aller Erzeugernutzwärmeabgaben unter Subtraktion der Energieeinträge (bspw. der thermischen Solaranlage) der Wärmepumpenanteil abgeleitet werden. Eigene Herangehensweisen sind zu dokumentieren und bei Prüfung vorzulegen. |
SFP: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) gemäß DIN V 18599
Endenergie: Strom [kWh/a] (zum Betrieb Wärmepumpe) *
* Für den Anforderungswert bei strombetriebenen Mischsystemen ist der Wärmepumpenanteil zu ermitteln und so der Strombedarf in Direktnutzung und zum Betrieb der Wärmepumpe zu unterteilen. Dazu kann wie folgt vorgegangen werden. Das Nachweisblatt gemäß §71 Abs. 2 GEG weist die Deckungsanteile der Erzeugernutzwärmeabgabe aus. Dort kann die Erzeugernutzwärmeabgabe der elektrischen WP abgelesen werden und durch den Differenzwert aus der Summe aller Erzeugernutzwärmeabgaben unter Subtraktion der Energieeinträge (bspw. der thermischen Solaranlage) der Wärmepumpenanteil abgeleitet werden. Eigene Herangehensweisen sind zu dokumentieren und bei Prüfung vorzulegen. |