GEG/BEG 2023

GEG/BEG 2023

 


Änderung GEG/BEG zum 01.01.2023

 

Zum 01.01.2023 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG/BEG 2023 in Kraft. Änderungen gegenüber dem GEG/BEG 2020 sind:

 

 

Zu diesen Änderungen haben wir folgendes im Energieberater für Sie angepasst:

Für neue Projekte oder bei den EB-Optionen können jetzt die Randbedingungen GEG 2023 ausgewählt werden:   

 

Die Anforderungen der Grundbedingungen für das GEG 2023 können Sie jetzt wie bei der EnEV oder GEG Berechnung über das Drop-Down Menü anpassen

 

 

PV-Anrechnung, hier wird zukünftig nur noch mit der monatlichen Bilanzierung gerechnet - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
(Siehe auch Berücksichtigung PV-Anlagen GEG 2023)

 

Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein

dies bedeutet eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb darf nicht überschritten werden (Ausnahme ist Effizienzhaus Denkmal).

 

Anforderungen GEG 2023 ist auch im Energieausweis sichtbar:

GEG 2020                                                                                                                            GEG 2023