Bilanzierungsvorschriften zur EE-Klasse (BEG WG/ BEG NWG)

Hinweis

Anzeige der EE-Klasse im Programm

Bei Neubau-Projekten nach GEG 2023 wird die EE-Klasse nicht angezeigt, weil hier die EE-Klasse nicht extra gefördert wird.

Bei Bestands-Projekten ab  GEG 2023 wird die EE-Klasse angezeigt, hier gibt es weiterhin eine Extra-Förderung für die EE-Klasse.


Damit die EE-Klasse für Bestandsprojekte ab GEG 2023 angezeigt wird, ist eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich.

Damit diese angerechnet wird, sind diese Haken Standardmäßig gesetzt.

Wenn beide Optionen angehakt sind, wird die EE-Klasse (sofern erfüllt) angezeigt.


Bitte beachten Sie außerdem, dass an flüssige Biomasse, Wärme- und Kälterückgewinnung sowie regenerative Kälteerzeugung keine Anforderung seitens des BEG besteht. Diese Daten fließen somit nicht in die Berechnung der EE-Klasse mit ein. D.h. es werden nur die Nutzungen erneuerbarer Energien nach GEG §§ 35 - 38 sowie §§ 40 und 44 für Wohngebäude und nach GEG §§ 35 - 38, 40, 41 und 44 für Nichtwohngebäude berücksichtigt. 




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