Bilanzierung von Abwärme (Prozesswärme)

Gemäß DIN 18599-1:2018 Anhang A.5 Sonderfälle

Dazu gehören:

  • Nutzung von (industrieller) Prozessabwärme innerhalb einer Zone zur Beheizung einer anderen Zone;
  • Erwärmung oder Vorwärmung von Trinkwarmwasser aus Abwärmeströmen;
  • gekoppelte Wärme-Kälte-Verschiebung innerhalb eines Gebäudes.


Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen über externe Wärmenetze ist hier nicht gemeint; diese ist mit dem Ansatz nach DIN 18599-1:2018 A.4 energetisch bewertbar.


Die Bilanzierung von Abwärme wird innerhalb der Energiebilanz nach DIN 18599 als Nah- und Fernwärme bzw. Fernkälte bewertet.

Detaillierte Angaben zur Berechnung, können der DIN 18599-1:2018 entnommen werden.

Hott-Tipp

Der Primärenergiefaktor ist im Falle von Abwärme auf 0 zu setzen.

Im Energieberater ist es hierzu möglich im Bereich der Anlagentechnik den Erzeuger auf Nah-/Fernwärme → im nächsten Schritt wird dann der Primärenergiefaktor in den Brennstoffdaten angepasst.