Bilanzierung von Abwärme (Prozesswärme)
Gemäß DIN 18599-1:2018 Anhang A.5 Sonderfälle
Dazu gehören:
- Nutzung von (industrieller) Prozessabwärme innerhalb einer Zone zur Beheizung einer anderen Zone;
- Erwärmung oder Vorwärmung von Trinkwarmwasser aus Abwärmeströmen;
- gekoppelte Wärme-Kälte-Verschiebung innerhalb eines Gebäudes.
Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen über externe Wärmenetze ist hier nicht gemeint; diese ist mit dem Ansatz nach DIN 18599-1:2018 A.4 energetisch bewertbar.
Die Bilanzierung von Abwärme wird innerhalb der Energiebilanz nach DIN 18599 als Nah- und Fernwärme bzw. Fernkälte bewertet.
Detaillierte Angaben zur Berechnung, können der DIN 18599-1:2018 entnommen werden.
Hott-Tipp
Der Primärenergiefaktor ist im Falle von Abwärme auf 0 zu setzen.
Im Energieberater ist es hierzu möglich im Bereich der Anlagentechnik den Erzeuger auf Nah-/Fernwärme → im nächsten Schritt wird dann der Primärenergiefaktor in den Brennstoffdaten angepasst.