Kostenermittlung der Bauteile
In der Ermittlung der Bauteilkosten werden die Kosten immer auf die Bruttofläche errechnet. Dies bedeutet, dass Abzugsflächen wie z.B. Fenster übermessen werden. Im Energieberater wird dies automatisch berücksichtigt, da Sie normalerweise die Außenwände auch als Bruttoflächen eingeben (die Außenwand wird hier inkl. der Fensterflächen eingegeben, die Fensterflächen werden abgezogen)
Wenn die Kostenberechnung sich nur auf die reine Außenwandfläche beziehen soll, dann müssen die Außenwände in der Hüllflächentabelle direkt als Nettoflächen (ohne Fensterflächen) eingegeben werden, die Fenster werden wie gewohnt danach angelegt aber der Haken "vom vorherigen Bauteil abziehen" wird deaktiviert.
Beispiel:
Hier werden die Kosten für die Außenwand auf 100m² berechnet, obwohl 20 m² Fensterflächen sind. Die Fenster werden übermessen.
Um die Kosten demnach also nur für die Wandfläche zu berechnen, wird die Außenwand als Nettofläche (80m²) ohne Abzugsfläche eingegeben. Bei dem Fenster wird der Haken vom vorherigen Bauteil abziehen, dann deaktiviert.
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