Nettoraumfläche nach DIN 277

Die Bilanzierung in ECO-CAD bezieht sich auf die gesamte Nettoraumfläche (NRF) nach DIN 277-2021 (Die QNG-Regeln vor Januar 2023 bezogen sich auf die Version der DIN 277 von 2016. An dieser Stelle gibt es allerdings nur kleine Unterschiede zwischen den Normständen). Lediglich für die Berechnung des Sockelbetrages für Nutzungsstrom bei Wohngebäuden bzw. für Zonen bei Nichtwohngebäuden ist die beheizte NRF ausschlaggebend.

Laut der DIN 277-2021 gehören allerdings "Flächen, z. B. im Dachraum, die keinen Zugang haben, nicht begehbar sind oder aus anderen Gründen nicht nutzbar sind..." nicht zur NRF. In HottCAD ist das folgendermaßen umgesetzt:

  • bei beheizten Räumen im Dachgeschoss wird der Zugang angenommen, sie zählen also sowohl zur beheizten als auch zur unbeheizten NRF. Dies gilt auch dann, wenn sie keine Treppe oder Tür haben.

  • unbeheizte Räume im Dachgeschoss ohne Treppe oder Tür werden als nicht zugänglich angenommen, sie zählen also weder zur beheizten noch zur unbeheizten NRF. Besitzen sie allerdings eine Treppe oder Tür werden sie als zugänglich angenommen und zur unbeheizten NRF dazu gezählt.

  • In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Räume als Dachräume typisiert sind.

Ergänzung der Norm nach dem KfW-Infoletter für die Energieeffizienz-Expertenliste

  • Dachräume, die zugänglich (Tür, Bodenklappe) sowie begehbar (feste Decke) sind, können dann als nutzbar betrachtet und deren Fläche zur Netto-Raumfläche hinzugezählt werden, wenn der Raum eine lichte Höhe von mindestens 1,25 m aufweist. Wenn die lichte Höhe von Dachräumen dagegen an der höchsten Stelle (z. B. am First, gemessen an Unterkante Sparren) weniger als 1,25 m beträgt, dürfen deren Flächen nicht angerechnet werden.

    Gleiches gilt für die Anrechenbarkeit der Flächen von Zwischengeschossen oder Kellerräumen. Die Berücksichtigung der Raumhöhe bei der Berechnung der NRF ist eine Ergänzung der Norm nach dem KfW-Infoletter für die Energieeffizienz-Expertenliste vom 30.05.2024

Zu den Unterschieden zwischen den Normständen:

  • Seit DIN 277-2021 gehören Wandöffnungen, -nischen > 1,0 m² zur NRF. Mit CAD werden daher die Flächen in bodentiefen Fenstern berücksichtigt, sofern sie größer als 1 m² sind.

  • Ebenso werden Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten > 1,0 m² in jedem Geschoss durch das sie führen, berücksichtigt.