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Bestimmung des mittleren U-Wertes

Bestimmung des mittleren U-Wertes


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Berechnung nach GEG Anlage 3

Die Berechnung des mittleren U-Wertes für NWG nach DIN V 18599 erfolgt nach GEG Anlage 3.

Dabei wird unterschieden zwischen dem mittleren U-Wert für Zonen mit Raumsolltemperatur ≥ 19 °C und Zonen mit Raumsolltemperatur von 12 bis < 19 °C und

  • Opake Bauteile,
  • Transparente Bauteile,
  • Vorhangfassade und
  • Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln.

Bei der Berechnung des Mittelwerts sind die Bauteile flächengewichtet zu berücksichtigen. Damit ergibt sich der mittlere U-Wert aus der Summe der Fläche aller Bauteile der wärmeübertragenden Umfassungsfläche x U-Wert des Bauteils. 


Info

Bauteile gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich werden zusätzlich mit dem Faktor 0,5 gewichtet, d.h. hier geht die Fläche dieser Bauteile x U-Wert des Bauteils x 0,5 in den mittleren U-Wert ein (anstelle des Fx).


Beispiel:
  • opake Bauteile

U-WertFläche AFaktorU x A x F
Dach0,30 W/m²K120,00 m²
36,000 W/K
Decke (gegen unbeheizten Dachraum)0,63 W/m²K30,00 m²
18,900 W/K
Wand (außen)0,24 W/m²K209,19 m²
50,206 W/K
Wand (gegen unbeheizt)0,49 W/m²K22,06 m²0,55,405 W/K
Decke (gegen unbeheizt)0,99 W/m²K15,03 m²0,57,440 W/K
Bodenplatte0,40 W/m²K131,22 m²0,526,243 W/K
Summe
527,50 m²
144,194 W/K

mittlerer U-Wert = Summe U X A X F / Summe Fläche = 0,27 W/m²K

  • transparente Bauteile

U-WertFläche AFaktorU x A x F
Fenstertyp I1,30 W/m²K45,00 m²
58,50 W/K
Fenstertyp II0,90 W/m²K10,00 m²
9,00 W/K
Summe
55,00 m²
67,50 W/K

mittlerer U-Wert = Summe U X A X F / Summe Fläche = 1,23 W/m²K

Info

Durch die zusätzliche Gewichtung mit dem Faktor von 0.5 bei Bauteilen gegen Erdreich oder gegen unbeheizte Räume ist es möglich, dass der mittlere U-Wert niedriger ist als die einzelnen U-Werte der Bauteile

.Für die Berechnung sind alle Bauteile relevant die gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Zonen grenzen. Innenbauteile die an niedrig beheizte Zonen grenzen, werden nicht mit eingerechnet.

Hinweis

bei dem mittleren U-Wert handelt es sich nicht 1:1, um den Transmissionswärmeverlust Ht aus den KFW Anforderungen (EnEV-Berechnungen)!

Info

Weiterhin kann nach GEG Anlage 3 der Flächenanteil der Bodenplatte, der weiter als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt ist, in der Berechnung des mittleren U-Wertes unberücksichtigt bleiben

Oft erreicht uns die Anfrage, dass sich die Perimeterdämmung nicht auf den mittleren U-Wert auswirkt, obwohl diese in der Zonenverwaltung unter Erdreich definiert wurde.

Dazu möchten wir noch folgende Erläuterung beilegen:

Die Eingabe des Randstreifens in der Gebäudeerfassung im unteren Bereich, ist für die Berechnung des mittleren U-Wertes. Die Fläche die mehr als 5 m vom äußeren Gebäuderand entfernt ist, darf bei der Berechnung des mittleren U-Wertes unberücksichtigt bleiben.

 

In diesem Beispiel würden demnach lediglich 300 m² in die Berechnung des mittleren U-Wertes einfließen anstatt 500 m².


Innerhalb der Zonenverwaltung unter Erdreich wird zwar die Perimeterdämmung angegeben dieser wirkt sich aber lediglich auf den Transmissionswärmeverlust aus und nicht auf den mittleren U-Wert, bitte beachten Sie, dass der mittlere U-Wert nicht = Transmissionswärmeverlust ist.