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Rechtsstand und weitere Informationen zum Energieausweis

Rechtsstand und weitere Informationen zum Energieausweis

Diese Daten werden vom Dibt gefordert für das Schema der Kontrolldatei.

Die Innovationsklauseln sind im GEG erläutert, diese können unserer Information nach nur mit einer Genehmigung verwendet werden.

Datum Rechtsstand:

Abhängig vom Ausstellungsanlass werden hier unterschiedliche Zeitpunkte angegeben. Für genehmigungspflichtige Vorhaben tragen Sie das Datum des Bauantrags ein (bei Neubau und Sanierungen) ein. Bei anzeigepflichtigen Vorhaben geben Sie das Datum der Bauanzeige (Neubau und Modernisierung) an. Für Modernisierungen erfassen Sie das Datum des Baubeginns. Auf Wunsch des Bauherrn kann hier auch das Datum der Fertigstellung angegeben werden. Für Verbrauchsausweise ist das Datum der Ausweiserstellung gültig.

Diese Information haben wir direkt vom Dibt bekommen zur Erstellung der Schemadatei. Diese Angaben werden auch nicht für den Ausweis genutzt, sondern sind rein für die Schemadatei/Kontrolldatei an das Dibt.


Kundenservice

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über das HilfeCenter

Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Unsere Geschäftszeiten finden Sie hier: Startseite

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