Endenergiewert auf dem Energieausweis
Der Wert des Endenergiebedarfs (in kWh) ist in der Berechnung nach DIN 18599 auf den Brennwert bezogen, in der älteren DIN 4701-10 ist der Wert der Endenergie noch auf den Heizwert.
Hintergrund: Bei der Verbrennung von fossilien und organischen Brennstoffen (Kohlenwasserstoffketten) entsteht neben CO2 auch Wasserdampf im Abgas. Der Brennwert berücksichtigt die Nutzbarkeit der Kondensationswärme des Wasserdampfs (Brennwerttechnik), beim Heizwert wird dieser Anteil nicht berücksichtigt. Je nach Art der Rechnung unterscheidet sich der Endenergiewert in kWh, die daraus ermittelte Brennstoffmenge in Kubikmetern oder Liter ist aber identisch. Der Wert des Primärenergiebedarfs ist davon ebenfalls unabhängig.
Nach Absprache der 18599-Gütegemeinschaft mit dem Gesetzgeber zum GEG, soll der Endenergiebedarf in kWh auf dem Energieausweis auch für 18599-Berechnung heizwertbezogen ausgegeben werden. Im GEG ist dies nicht eindeutig festgelegt, hierzu soll aber von offzieller Stelle zeitnah eine Auslegung veröffentlicht werden. Im Erfassungsdialog zum GEG-Energieausweiss kann zwischen einer brennwertbezogen oder heizwertbezogen Ausgabe gewählt werden. Dies ist über die beiden Radiobuttons "heizwertbezogen" und "brennwertbezogen" oberhalb der Brennstofftabelle möglich. "Heizwertbezogen" ist vorbelegt, auf "brennwertbezogen" muss manuell umgeschaltet werden, falls gewünscht. Im kompletten Programm bleibt es bei der 18599-Berechnung bei der "brennwertbezogenen" Ausgabe des Endenergiewerts, nur in den beiden Dialogen zum Energieausweis - Ausdruck und Grenzwertanforderungen - wird der Endenergiewert "heizwertbezogen" ausgegeben.
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