Berechnung Nutzfläche An / Korrektur nach § 25 GEG

Die Nutzfläche An ist abhängig vom beheizten Gebäudevolumen, es gilt An = Ve x 0,32. Das Volumen wird entweder händisch in der tabellarischen Eingabe hinterlegt oder automatisch aus HottCAD übernommen.

§ 25 (10) GEG /Hohe bzw. niedrige Räume

Nach GEG § 25 gilt jedoch abweichend folgendes:

[Wenn das beheizte Gebäudevolumen eines Wohngebäudes in Kubikmetern ist das Volumen, das von der nach Absatz 9 ermittelten wärmeübertragenden Umfassungsfläche umschlossen wird. Die Gebäudenutzfläche eines Wohngebäudes ist nach DIN V 18599-1: 2018-09 Gleichung 30 zu ermitteln. Abweichend von Satz 1 ist die Gebäudenutzfläche nach DIN V 18599-1: 2018-09 Gleichung 31 zu ermitteln, wenn die durchschnittliche Geschosshöhe eines Wohngebäudes, gemessen von der Oberfläche des Fußbodens zur Oberfläche des Fußbodens des darüber liegenden Geschosses, mehr als 3 Meter oder weniger als 2,5 Meter beträgt.]

Diese Option kann bei Wohngebäuden innerhalb des GEG Grenzwertdialoges aktiviert werden.



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