Nettogrundfläche des Raumes bzw. des Raumbereiches

Für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2:2013-2 wird die Nettogrundfläche des nachzuweisenden Raumes gebraucht.

Diese Fläche ist nach DIN 4108-2:2013-2 Abs. 8.2.4 auf folgende Rahmenbedingungen zu prüfen:

  • Die Nettogrundfläche darf nur bis zu einer maximalen Raumtiefe angesetzt werden. D.h., ist die Raumtiefe größer als die dreifache lichte Raumhöhe des Raumes, muss für die Berechnung das Dreifache der lichten Raumhöhe als Raumtiefe angesetzt werden und die Nettogrundfläche des Raumes entsprechend korrigiert werden.
  • Ausnahme: Für Räume mit gegenüberliegenden Fensterfassaden ist keine Begrenzung der maximalen Raumtiefe anzusetzen, wenn der Fassadenabstand nicht größer der sechsfachen lichten Raumhöhe ist.
  • Für den Fall, das der Fassadenabstand größer als die sechsfache lichten Raumhöhe ist, muss der Nachweis für die beiden beteiligten Raumbereiche durchgeführt werden.

Der Energieberater übernimmt die Nettogrundflächen der Räume aus HottCAD ohne eine Prüfung. Für die Berechnung des Sommerlichen Wärmeschutzes müssen die allgemeinen Berechnungsrandbedingungen entsprechend der Norm vom Anwender geprüft und die Flächen ggf. in der Oberfläche des sommerlichen Wärmeschutzes angepasst werden.



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