BEG ab 21.10.2021

(gültig bis 20.04.2022 im Neubaubereich)

Seit dem 21.10.2021 gelten die neuen BEG-Förderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die am 18.10.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Die Anforderungen an die Efffizienzhaus-Stufen für Wohngebäude und die Effizienzgebäude-Stufen für Nichtwohngebäude gelten unverändert. Die Änderungen betreffen die Definition von Gebäude- bzw. Wärmenetzen und die Anrechnung von unvermeidbarer Abwärme, genutzt über technische Systeme, für die EE-Klasse.

Die Liste der technischen FAQ wurde am 25.10. aktualisiert und TFAQ 4.15, TFAQ 8.20, TFAQ 14.09, TFAQ 14.11 geändert und weitere Ergänzungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgenommen.

Die in den FAQs TFAQ 14.09 und TFAQ 14.11 beschriebenen Änderungen zur EE-Klasse bzgl. Wärme-/ Kälte- und Gebäudenetzen und bzgl. der Nutzung von Abwärme werden wir umsetzten.


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