Feuerstättenbescheid erstellen

Feuerstättenbescheid erstellen

Frage

Wieso erstelle ich einen neuen Feuerstättenbescheid mit den gewünschten Fristen/Arbeiten?


Lösung

1.Die Feuerstättenbescheid-Erstellung finden Sie in der Hausakte.

2.Über den Button

können Sie einen Feuerstättenbescheid erstellen.

Darunter werden Ihnen das vorletzte Jahr, das letzte Jahr und das zukünftige Jahr der Feuerstättenschau angezeigt.

 

In der Feuerstättenbescheid-Maske werden Ihnen alle relevanten Informationen und Einstellungen zur Erstellung des Bescheides angezeigt:

 

Informationen zu vorheriger Abbildung

 

  1. In der Reiterleiste haben Sie die Möglichkeit, den Feuerstättenbescheid anzupassen, Anhänge/Anlagen mit dem Bescheid direkt auszugeben und Änderungen an Grundeinstellungen vorzunehmen (wie z.B. das Verwaltungsgericht, Widerspruchsbehörde, den Formularkopf anzupassen oder die elektronische Unterschrift zu aktivieren).
    In manchen Bundesländern gibt es einen extra Reiter des Bundeslandes, über den bundeslandrelevante Ergänzungen und/oder Einstellungen vorgenommen werden können.

  2. Hier haben Sie die Option, mit der Erstellung des Bescheides automatisch die Feuerstättenbescheidgebühr vom Programm erzeugen zu lassen. Die Gebühr wird automatisch mit einer Vormerkung belegt und löscht sich beim Jahreswechsel wieder.
    Sollte der Haken entfernt sein, wird keine Gebühr erzeugt und auch keine FSB-Rechnung mit ausgegeben, sofern im Reiter "Anlagen" angehakt.

  3. Hier werden Ihnen die wiederkehrenden Arbeiten der Liegenschaft angezeigt.
    Per Drag & Drop kann jede Arbeit in den freien Bereich nach unten gezogen werden, um nicht auf dem Bescheid ausgegeben zu werden. Bitte achten Sie darauf, dass die blaue Linie beim Verschieben sichtbar ist, da sonst kein Verschieben möglich ist.

         4. Über die kleine Liegenschaftszeile

kann per Doppelklick eine weitere Ausfertigung
            (z.B. Ehepaar - jeder bekommt einen eigenen Feuerstättenbescheid), oder eine Zustellungsurkunde/Empfangsbestätigung hinzugefügt werden.



  1. Hier geben Sie das Jahr der nächsten Feuerstättenschau ein. Dies ist für die Erstellung des Bescheides relevant , da die ausgegeben Fristen sich bis zu diesem Jahr richten.
    Wie Sie in der Anlagentabelle des Bescheides sehen, wird die BimSchV bis 2024 ausgegeben.



    Setzen wir das Jahr der nächsten Feuerstättenschau auf z.B. 2021 wird nur die diesjährige Arbeit ausgegeben, da 2021 wieder ein neuer Bescheid erstellt werden würde:
          

 

 

 

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Sondereigentum Feuerstättenbescheid

 

mehrere Ausfertigungen

 

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