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Anlagen / Feuerstätten fehlen

Anlagen / Feuerstätten fehlen

Frage

Wieso werden mir Anlagen/Feuerstätten nicht auf dem Feuerstättenbescheid ausgegeben?


Lösung


Sollten Ihnen im erstellten Feuerstättenbescheid Anlagen/ Feuerstätten fehlen, welche aber aufgeführt sein sollten, kontrollieren Sie bitte im Anlagenteil oder im Messteil bei der gewünschten Anlage oder Feuerstätte, ob eine Rechtsgrundlage eingetragen ist. 

Wenn ein Turnus (z.B. jährlich) für eine Arbeit eingetragen ist, muss auch zwingend eine Rechtsgrundlage hinterlegt sein.

Steht bei Ihnen wie hier im Beispiel unter Restgrundlage <keine (erscheint nicht im Bescheid)>, bedeutet dies, dass die Anlage/ Feuerstätte auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht im Feuerstättenbescheid erscheint. 


Anlagenteil: 


                            




Messteil: 


 




Wichtig

Bitte wählen Sie eine Rechtsgrundlage aus, damit die Anlage/ Feuerstätte anschließend auch im Feuerstättenbescheid ausgegeben wird. 



Wie Sie die Automatik für die Rechtsgrundlagen Eintragung einstellen, finden Sie hier: Rechtsgrundlagen fehlen

 

Kundenservice

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über das HilfeCenter

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