Anlagen / Feuerstätten fehlen
Lösung
Sollten Ihnen im erstellten Feuerstättenbescheid Anlagen/ Feuerstätten fehlen, welche aber aufgeführt sein sollten, kontrollieren Sie bitte im Anlagenteil oder im Messteil bei der gewünschten Anlage oder Feuerstätte, ob eine Rechtsgrundlage eingetragen ist.
Wenn ein Turnus (z.B. jährlich) für eine Arbeit eingetragen ist, muss auch zwingend eine Rechtsgrundlage hinterlegt sein.
Steht bei Ihnen wie hier im Beispiel unter Restgrundlage <keine (erscheint nicht im Bescheid)>, bedeutet dies, dass die Anlage/ Feuerstätte auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht im Feuerstättenbescheid erscheint.
Anlagenteil:
Messteil:
Wichtig
Bitte wählen Sie eine Rechtsgrundlage aus, damit die Anlage/ Feuerstätte anschließend auch im Feuerstättenbescheid ausgegeben wird.
Wie Sie die Automatik für die Rechtsgrundlagen Eintragung einstellen, finden Sie hier: Rechtsgrundlagen fehlen