Qualitätssiegel Raumlufttechnik - Kriterien

Siegel-Kriterien:

  • Das Durchlaufen des Qualitätssicherungsprozesses ist erforderlich.
  • Die Effizienzklasse B ist für alle Teilanlagen im Projekt die Mindestanforderung.
  • Der summierte Jahres-Primärenergiebedarf liegt unter dem Vergleichswert nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Ausschlusskriterium: Kein Siegel gibt es, wenn eine oder mehrere Anlagen für sie geltende Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen.

Ökodesign-Richtlinie:

  • RLT-Anlagen

RLT-Anlagen werden auf die Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1253/2014 geprüft.

Sie stellt Anforderungen an die Effizienz von Ventilatoren und Wärmerückgewinnungsanlagen.

      • Wärmerückgewinnung: Die Rückwärmzahl muss im Fall von Kreislauf-Verbund-Systemen 68 % und für alle anderen Ausführungsarten 73 % betragen.
  • Kälteanlagen

Kälteanlagen werden anhand Ökodesign-Vorgaben aus der EU-Verordnung Nr. 2281/2016 geprüft.

Hier wird z.B. die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Jahresnutzungsgrade nach (EU) Nr. 2281/2016 Tab. 11 geprüft.

Zusatz für die Bewertung des gesamten Gewerks Raumlufttechnik:

  • Die raumlufttechnische Anlagen versorgen einen signifikanten Teil des Gebäudes.
  • Die betrachteten RLT-Anlagen tragen mindestens 90 % des installierten Zuluftvolumenstroms im Gebäude bei.
  • Die betrachteten Kälteanlagen schließen mindestens 90 % der installierten Gesamtleistung ein.

Exzellenz-Zusatz:

Der Zusatz Exzellenz wird vergeben,

  • wenn der Jahres-Primärenergiebedarf der entsprechenden RLT- und kältetechnischen Anlagen mindestens 15 % unter dem Vergleichswert vom GEG liegt,

  • die Bewertung des Kältemittels zu mindestens zwei Sternen führt,
  • die Bewertung der Lufthygiene zu mindestens zwei Sternen führt,
  • und die Bewertung der Ausstattung mit Zählern und Sensorik zu mindestens einem Stern führt.