Qualitätssiegel Raumlufttechnik - Kriterien
Siegel-Kriterien:
- Das Durchlaufen des Qualitätssicherungsprozesses ist erforderlich.
- Die Effizienzklasse B ist für alle Teilanlagen im Projekt die Mindestanforderung.
- Der summierte Jahres-Primärenergiebedarf liegt unter dem Vergleichswert nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Ausschlusskriterium: Kein Siegel gibt es, wenn eine oder mehrere Anlagen für sie geltende Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen.
Ökodesign-Richtlinie:
- RLT-Anlagen
RLT-Anlagen werden auf die Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1253/2014 geprüft.
Sie stellt Anforderungen an die Effizienz von Ventilatoren und Wärmerückgewinnungsanlagen.
- Wärmerückgewinnung: Die Rückwärmzahl muss im Fall von Kreislauf-Verbund-Systemen 68 % und für alle anderen Ausführungsarten 73 % betragen.
- Kälteanlagen
Kälteanlagen werden anhand Ökodesign-Vorgaben aus der EU-Verordnung Nr. 2281/2016 geprüft.
Hier wird z.B. die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Jahresnutzungsgrade nach (EU) Nr. 2281/2016 Tab. 11 geprüft.
Zusatz für die Bewertung des gesamten Gewerks Raumlufttechnik:
- Die raumlufttechnische Anlagen versorgen einen signifikanten Teil des Gebäudes.
- Die betrachteten RLT-Anlagen tragen mindestens 90 % des installierten Zuluftvolumenstroms im Gebäude bei.
- Die betrachteten Kälteanlagen schließen mindestens 90 % der installierten Gesamtleistung ein.
Exzellenz-Zusatz:
Der Zusatz Exzellenz wird vergeben,
wenn der Jahres-Primärenergiebedarf der entsprechenden RLT- und kältetechnischen Anlagen mindestens 15 % unter dem Vergleichswert vom GEG liegt,
- die Bewertung des Kältemittels zu mindestens zwei Sternen führt,
- die Bewertung der Lufthygiene zu mindestens zwei Sternen führt,
- und die Bewertung der Ausstattung mit Zählern und Sensorik zu mindestens einem Stern führt.