Registriernummer

Angaben zum Programmpunkt

Um die Inspektion rechtskräftig zu dokumentieren, muss jeder Ausdruck eine Registriernummer des DiBt enthalten.

Tragen Sie die Registriernummer entweder in das entsprechende Feld ein oder fordern Sie über die Schaltfläche „Registriernummer anfordern…“ eine Nummer an.

Informationen zur Registriernummer

Am 01.05.2014 trat die novellierte EnEV 2014 in Kraft. Mit der EnEV 2014 erhält jeder Energieausweis eine offizielle Registriernummer. Hierzu heißt es in § 26c EnEV:

„[…] Wer einen Inspektionsbericht nach § 12 oder einen Energieausweis nach § 17 ausstellt, hat für diesen Bericht oder für diesen Energieausweis bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle) eine Registriernummer zu beantragen. […]“

Die Zuteilung der Registriernummer erfolgt in der Regel online. Zuständig für die Vergabe ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). In Ausnahmefällen kann die Antragsstellung einer Registriernummer auch in Papierform erfolgen, siehe hierzu die entsprechenden Anmerkungen in § 26c EnEV.

Die zugeteilte Registriernummer wird im Kopfbereich des Inspektionsberichts ausgegeben. Ohne Nummer ist der Ausweis nicht gültig. Um eine Nummer zu erhalten, muss sich der Aussteller beim DIBT registrieren und ein Konto einrichten, von dem die Buchungsgebühr bei jeder Anfrage automatisch abgebucht wird.

Über die Schaltfläche „DIBt Registriernummer anfordern“ auf der Registerkarte „Seite 1 -

Allgemein“, kann die Registriernummer direkt aus der Software heraus beim DIBt angefordert werden. Hierzu ist eine Internetverbindung notwendig. Für die Antragsstellung werden dabei folgende Daten übermittelt:


  • Bundesland
  • Postleitzahl des Gebäudestandorts
  • Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude)
  • Nennwärmeleistung des Kälteerzeugers


Bevor Sie Online eine Registriernummer anfordern können, müssen Sie sich (einmalig) beim DIBt registrieren. Sie erhalten dann vom DIBt einen Benutzernamen (in der Regel Ihre E-Mail- Adresse) sowie ein Passwort, die Sie in die entsprechenden Felder eingeben. Voraussetzung für den Erhalt der Registriernummer ist, dass Sie beim DIBt über ein Kontingent von Nummern verfügen. (Dieses kann z.B. Online über die Webseite des DIBt erworben werden).

Bitte beachten Sie, dass nach der erfolgreichen Anforderung der Registriernummer die übermittelten Daten (Bundesland, Postleitzahl, Gebäudetyp) nicht mehr verändert werden können. Die Registriernummer ist eine eindeutige Zuordnung des Energieausweises zum Projekt und sollte in der Regel nicht mehr geändert werden.