Gebäudezonen > 4 m / dezentrale Hallenheizung

Achtung

Diese Regelung gibt es nach GEG in diesem Umfang nicht mehr.

Was nach GEG für diese Zonen gilt, können Sie im GEG nachlesen → § 10 Absatz 2 (3)


Lt. EnEV Anlage 2 (1.1.2) gilt folgende Regel:

"Auf Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, ist Zeile 1.0 der Tabelle 1 nicht anzuwenden."

Um dies im Energieberater entsprechend zu aktivieren sind vier Einstellungen zu tätigen:

  1. Die Zone hat eine lichte Raumhöhe > 4 m

  2. es wurde im Bereich der Heizung eine dezentrale Hallenheizung als Erzeuger angelegt



  3. im Bereich Heizung→Übergabe/Verteilung wurde als Übergabekomponente "Hallenheizung (Räume höher 4m)" eingestellt



  4. im gleichen Fenster muss bei der Übergabe/Verteilung→ "weitere Daten" noch der Haken "dezentrales System" angeklickt werden




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