GEG/BEG 2023
Änderung GEG/BEG zum 01.01.2023
Zum 01.01.2023 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG/BEG 2023 in Kraft. Änderungen gegenüber dem GEG/BEG 2020 sind:
- Reduzierung des Neubauanforderungswert Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes für Wohn- und Nichtwohngebäude
- PV-Anrechnung nur noch mit monatlichen Bilanzierung - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
- Referenzgebäude WG - DIN-V 18599-10: 2018-09: nutzungsbedingter Mindestaußenluftwechsel nNutz: 0,50 h-1
- Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren) und die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen.
- Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist für BEG nicht mehr zulässig.
(Energieausweise können für Wohngebäude noch bis zum 31.12.2023 mit dem Berechnungsverfahren 4108-6/4701-10 erstellt werden) - Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein
Zu diesen Änderungen haben wir folgendes im Energieberater für Sie angepasst:
Für neue Projekte oder bei den EB-Optionen können jetzt die Randbedingungen GEG 2023 ausgewählt werden:
Die Anforderungen der Grundbedingungen für das GEG 2023 können Sie jetzt wie bei der EnEV oder GEG Berechnung über das Drop-Down Menü anpassen
PV-Anrechnung, hier wird zukünftig nur noch mit der monatlichen Bilanzierung gerechnet - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
(Siehe auch Berücksichtigung PV-Anlagen GEG 2023)
Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein
dies bedeutet eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb darf nicht überschritten werden (Ausnahme ist Effizienzhaus Denkmal).
Anforderungen GEG 2023 ist auch im Energieausweis sichtbar:
GEG 2020 GEG 2023
Häufigsten Fragen zum GEG/BEG 2023:
- Berücksichtigung von PV-Anlagen nach GEG / BEG 2023 (gültig ab 01.01.2023)
- Qualitätsanforderungen zu Erneuerbaren Energien GEG/BEG 2023
- Unterschied Wärme-/Kälteenergiebedarf nach GEG / BEG
- § 51 Anforderung bei Erweiterung und Ausbau nach GEG 23
- Bilanzierungsvorschriften zur EE-Klasse (BEG WG/ BEG NWG)
Kundenservice Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über das HilfeCenter. Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Unsere Geschäftszeiten finden Sie hier: Startseite