Nachrüstpflicht

Frage

Wann erscheint eine Nachrüstpflicht und wie kann ich diese wieder entfernen?


Lösung

Wann erscheint eine Nachrüstpflicht?


Eine Nachrüstpflicht erscheint, wenn

  1. die Anlage bis einschließlich den 21.03.2010 errichtet wurde.
  2. eine Typprüfung durchgeführt wurde.


Wann erscheint keine Nachrüstpflicht?


Keine Nachrüstpflicht wird angegeben, wenn:

  1. die Anlage nach dem 21.03.2010 errichtet wurde.
  2. es sich um die Anlagenart 1 (Zentralheizung) handelt.
    Hier wird keine Nachrüstung ausgegeben, sondern eine Grenzwertstufe.
  3. die Typprüfung rot angezeigt wird.
    Hier muss eine Typprüfung angelegt werden, damit die Typprüfung grün dargestellt und die Nachrüstplicht ausgegeben wird.
    Wie Sie eine Typprüfung anlegen, finden Sie hier: Beratung, Typprüfung & Ableitbedingungen
  4. es sich um die Feuerstättenart nach ZIV "Offener Kamin" handelt. 
  5. Sie unter Anlagenart zusätzlich die Einzelraumfeuerungsanlage angehakt haben.



Wie kann ich eine nicht gewollte Nachrüstpflicht entfernen?


Kontrollieren Sie bitte zunächst, ob einer der oben genannte Punkte auf Ihre Feuerstätte zutrifft.
Ist keines dieser Themen passend und die Nachrüstpflicht wird trotzdem angezeigt, überprüfen Sie bitte, ob eine der folgenden Möglichkeiten bei Ihrer Feuerstätte vorliegen:

  1. Sie haben zwar eine Typprüfung durchgeführt aber vergessen im Feld "Pos. Prüfst.- Besch." ein "J" einzusetzen.
  2. Sie haben zwar eine Typprüfung durchgeführt aber vergessen im Feld "Staubfilter vorh." ein "J" einzusetzen.


Die Nachrüstpflicht wird nicht auf der Bescheinigung ausgegeben?


Überprüfen Sie bitte in diesem Fall, ob im Messteil unter "Bemerkung" der Haken bei "Hinweis Nachrüstpflicht" gesetzt ist.


 

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