Erfassung von Abgaswegemängeln


Die Erfassung von Abgaswege-Mängeln erfolgt über eindeutige Kennzeichen (z.B. „b,c,d,e“), die in der Kurzinfo (Tooltip) oder in der Statusleiste erscheinen. Alternativ kann in den entsprechenden Eingabefeldern (Abgw.-Mängel,
Nicht geprüft, Mgl. Bis zum ... usw.) über die Taste "F2" bzw. rechte Maustaste eine Mängelerfassung aufgerufen werden.


Die Eingabe der Mängel erfolgt dabei in mehreren Schritten: (Eingabemöglichkeit der jeweiligen Felder ist länderspezifisch!)

  1. Zunächst müssen alle Abgaswegemängel der Feuerstätte im Feld „Abgw.-Mängel“ und alle nicht zu überprüfenden Mängel im Feld „nicht vorhanden“ eingetragen werden. Dabei ist es egal, ob der Mangel sofort oder mit einer Frist
    behoben werden muss.

      2. Danach werden die Mängel den entsprechenden weiteren Feldern zugeordnet. Hierbei gilt:

      2.1. Ist ein Mangel mit einer bestimmten Frist zu beheben, wird zunächst die Frist selber im Feld „Frist bis zum“ eingetragen.

      2.2. Ist die Beseitigung eines Mangels nur empfohlen und nicht zwingend notwendig, wird dies im Feld „Beseit. empfohlen“ eingetragen.

      2.3 Wurden die Mängel beseitigt, kann im Feld „Erledigt am“ das entsprechende Datum eingetragen werden




Die Eingabe der Mängel in dem Mängelerfassungsdialog erfolgt nach dem folgendem Prinzip:

ist ein Mangel vorhanden, so muss dieser mit einem "X" markiert werden.

Werden bestimmte Mängel nicht überprüft, so kann in den entsprechenden Feldern ein – (Minus) eingetragen werden. Dies entspricht der Erfassung des Kennzeichens unter dem Punkt „Nicht vorhanden“.
Nach dem Verlassen der Mängelerfassungsmaske werden die geänderten Mängel in die Eingabefelder als Kennzeichen eingetragen.




Bei einer Direkteingabe der Mängel muss das Kommazeichen nicht unbedingt eingetragen werden. Das Programm erkennt aus der Eingabe die richtigen Kennzeichen und trennt diese automatisch durch ein
Komma, z.B. kann „345“ statt „3,4,5“ eingegeben werden.