Aufzugsanlagen

Bei einem Nichtwohngebäude werden die Aufzüge auf einer speziellen Aufzugs-Karte erfasst.


Zusammen mit den stockwerkabhängigen und stockwerkunabhängigen Aufzugskomponenten wird bei einem Nichtwohngebäude der Energiebedarf für die Aufzüge mitbilanziert.

Dafür sind folgende Angaben notwendig

  • Energieeffizienzklasse des Aufzugs
  • Nennlast
  • Geschwindigkeit
  • Nutzungskategorie (können aus der nebenstenden Tabelle abgelesen werden)


Für das Anlegen von Aufzügen im Wohngebäude werden gleichzeitig zwei Sonstiges-Karten benötigt:

  • eine für die stockwerkunabhängige Grundkomponente, bei denen die Menge auf die Anzahl von Aufzügen im Gebäude bezogen wird
  • andere für die stockwerkabhängige Komponente. Die Menge bezieht sich dabei auf ein Stockwerk mit 3m Höhe.