Lohn und Gehalt 5.9x

Versionsnummer: 5.9x

Datum der letzten Änderung 29/09/2022





Version 5.98.0.22  

Neue Mini-/Midi-Job-Grenzen ab 01.10.2022

Anpassung/Verfeinerung in der Vorbelegung für die Mini-/MidiJob-Umstellung zum 01.10.2022

Version 5.95.0.22  

Energiepreispauschale 2022

  • Anpassung Berechnung U3/Inso bei MiniJob (Wenn ein MiniJob mit der Septemberabrechnung ausgezahlt werden sollte, bitte mit dieser Version eine Neuberechnung für diesen Mitarbeiter durchführen)
  • Mitarbeiter neu anlegen, wenn eine EPP 2022 schon ausgezahlt wurde, ist wieder möglich
  • Anpassung Korrekturmodus für die Abrechnungen, wenn eine EPP 2022 ausgezahlt wurde

Version 5.92.0.22  

Energiepreispauschale 2022

Anpassung der MiniJob-Bewertung für die 2% Pauschalsteuer innerhalb des EPP 2022 Betrages beider Abrechnung (wird nicht angerechnet).

Wenn ein MiniJob mit der Septemberabrechnung ausgezahlt werden sollte, bitte mit dieser Version eine Neuberechnung für diesen Mitarbeiter durchführen

Version 5.91.0.22  

Energiepreispauschale 2022

Anpassung der MiniJob-Auszahlung für die EPP 2022 Abrechnungsmonat September 2022

Wenn ein MiniJob mit der Septemberabrechnung ausgezahlt werden sollte, bitte mit dieser Version eine Neuberechnung für diesen Mitarbeiter durchführen

Version 5.90.0.22  

Energiepreispauschale 2022

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem Mitarbeiter der zum Stichtag 01.09.2022 bei ihm mit der "Erst"-Beschäftigung angestellt ist, die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € Brutto auszuzahlen.

Eine Anleitung für die Umsetzung in unserer Software Lohn & Gehalt finden Sie hier: Anleitung zur Umsetzung der Energiepreispauschale 2022

Einbindung der aktuellen ERIC-Version 36.3. vom 29.08.2022

Neue Mini-/Midi-Job-Grenzen ab 01.10.2022

Ab dem 01.10.2022 werden zudem auch die MiniJob und MidiJob-Grenzen angepasst. Diese ändern sich zukünftig auf folgende Werte:

  • MiniJob: Der Maximalbetrag wird von 450,00 € auf 520,00 € angehoben.
  • MidiJob: Der Minimalbetrag wird von 450,01 € auf 520,01 € und der Maximalbetrag von 1.300,00 € auf 1.600,00 € angehoben.

Eine Anleitung für die Umsetzung in unserer Software Lohn & Gehalt finden Sie hier: Anleitung zur Umsetzung der gänderten MiniJob/MidiJob-Grenzen



Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

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