Lohn und Gehalt 5.7x
Versionsnummer: 5.7x
Datum der letzten Änderung: 19.01.2022
Energiepauschale ab 09/2022
Am 18.07.2022 wurden die neuen Regelungen bezüglich der Energiepauschale veröffentlicht.
Somit werden wir die ab dem 01.09.2022 in Kraft tretende Energiepauschale in dem nächsten Update (Ende August) berücksichtigen.
Version 5.86.0.22 vom May 9, 2022
Lohnsteuerrichtlinie ab 06/2022
Am 20.05.2022 wurde der geänderte Programmablaufplan für die Lohnsteuerrichtlinie veröffentlicht. Damit wird ab der Juni-Abrechnung der Lohnsteuerabzug der neuen Richtlinie angewendet.
Version 5.77.0.22 vom Jan 19, 2022
Programmhintergrund
Anpassung des Hintergrundes und der Versionsmaske
Beitragsberechnung Krankenkassen
PV-Betrag wird wieder angezeigt bei Kinderlosen
Version 5.75.0.22 vom Jan 12, 2022
- 1 Lohnsteuerrecht
- 2 Sozialversicherung Beitragssätze
- 3 Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich
- 3.1 Mini-Job
- 3.2 Gleitzone / Übergangsbereich
- 3.2.1 Gleitzonenfaktor
- 4 Elster-Schnittstellen
- 5 Dienstwagenregelegung
- 6 Änderungen Sozialversicherung 2022
- 6.1 Erweiterung der SV-Schlüssel
- 6.2 SV-Meldung
- 6.2.1 Entfall der Meldegründe 60 und 61
- 6.2.2 Erweiterung der SV-Meldung für MiniJobs
- 6.2.3 Hinterlegung des "Geburtsland"
- 6.2.4 Neuregelung Arbeitslosenversicherung bei erreichen der Regelaltersgrenze
- 6.2.5 Erweiterung Elektronischer Datenaustausch (rvBEA) via SV.net
- 6.2.6 Elektronische AU-Bescheinigung via SV.net
- 7 Anleitung: Betriebsrentenstärkungsgesetzt
Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerrichtline 2022
Für 2022 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.
Ausgabe der Steueridentifikationsnummer auf den Lohnabrechnungen
Mit der aktuellen Version wird die Identifikationsnummer auf jeder Lohnabrechnung unterhalb der Empfängeradresse ausgegeben:
Sozialversicherung Beitragssätze
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2022 auf die folgenden Werte erhöht:
Art | Beträge/Monat | Beträge/Jahr |
|---|---|---|
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost) | 4.837,50 €/Monat | 58.050,00 €/Jahr |
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West) | 7.050,00 €/Monat | 84.600,00 €/Jahr |
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost) | 6.750,00 €/Monat | 81.000,00 €/Jahr |
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,30 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:
Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung ist der Beitrag auch 2022 auf 3,05 % festgesetzt.
Ab 01.01.2022 wird allerdings der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % auf 0,35 % angehoben
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2022 stabil auf 18,60 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz weiterhin auf 2,40 %.
Insolvenzgeldumlage
Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage wird 2022 auf 0,09 % gesenkt.
Zusatzbeiträge Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor jeder Abrechnung die Krankenkassenbeitragssätze mindestens einmal aktualisiert haben.
Abruf der Krankenkassendatensätze kann über den Menü-Punkt "Verwaltung" → " Krankenkassen" → "Beitragssätze aktualisieren" durchgeführt werden:
Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich
Mini-Job
Die Beitragssätze für 2022:
Krankenversicherung: 13,00 %
Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Lohnsteuer: 2,00 %
Umlage U1/U2: 0,90 % / 0,29 %
Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor
Für 2022 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7509 festgesetzt.
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 35
Anhebung der Elsterversion auf 35.2.4.0 für die Elstermeldungen 2022