Lohn und Gehalt 5.47


Infektionsschutzgesetz (IfSG §56)

Hierfür müssten im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" →  "Gehälter" oder "Löhne"


zwei neue Lohnarten angelegt werden:

  • Gehaltsausfall nach §56 IFSG,


  • Entschädigungsleistung nach §56 IFSG.


Die neuen Lohnarten in der Gehaltabrechnung.

Ermittlung Gehaltsausfall: 3.000,00 € / 22 Arbeitstage * 10 Ausfalltage = 1.363,64 €


Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge mit Gehaltsausfall und Entschädigungsleistung nach IfSG §56


Bericht ‚Beitragsberechnung IfSG §56‘. Ausführung komprimiert.

Der Aufruf erfolgt über Hauptmenü ‚Berichte / Beitragsberechnung IfSG §56‘

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Lohnsteuerbescheinigung - Zeile 15.