Lohn und Gehalt 5.36

Lohn und Gehalt 5.36

Versionsnummer: 5.37.x

Datum der letzten Änderung: 23.04.2020

 

 

 

Version 5.37.0.20 vom Apr 23, 2020 

Anpassung Buchungsliste für die HSFIBU

Im Zuge der KUG-Berechnung für freiwillig- und privatversichte im KV-Bereich ist die Buchungsliste angepasst worden.

Anpassung Lohnjournal

Im Zuge der KUG-Berechnung für freiwillig- und privatversichte im KV-Bereich ist das Lohnjournal angepasst worden.

Version 5.36.0.20 vom Apr 9, 2020 

KUG-Berechnung für Corona-Regel

Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes müssen drei neue Lohnarten angelegt werden:


1. Berechnungsgrundlage für die SV-Werte

Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" →  "Gehälter" oder "Löhne"



eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:


Wenn diese Einträge gesetzt sind und in der Abrechnung die Lohnart ausgewählt wird, dann findet für den Betrag dieser Lohnart die folgende Berechnung statt:

  1. Krankenversicherung + Zusatzbeitrag wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet

  2. Rentenversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet

  3. Pflegeversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet (ohne den Zusatzbeitrag kinderlos)

  4. Arbeitslosenversicherung wird nicht berücksichtigt

  5. Es werden keine Umlagen berücksichtigt


2. Netto-Abzug der Berechnungsgrundlage für die SV-Werte

Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" →  "Netto Abzüge (Steuerfrei)"

eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:

Dies ist notwendig um die unter 1. angelegte Lohnart für die Auszahlung unberücksichtigt zu lassen


3. Kurzarbeitergeld (Leistungssatz nach der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit)

Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" →  "Gehälter" oder "Löhne"

eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:

Mit diese Lohnart wird die Auszahlung des Leistungssatzes für den Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung ausgeben.


4. Musterabrechnung

Hinweis

Bei den Beträgen handelt es sich um fiktive KUG-Werte

5. Gehaltsreduzierung Aufgrund von KUG unter die Schwelle des Übergangsbereiches (1.300,00 €)

Sollte ein Arbeitnehmer Aufgrund einer KUG-Berechnung mit dem regelmäßigen Gehaltsbrutto unter den Übergangsbereich von 1.300,00 € liegen, muss bei diesem in den "Stammdaten" unter Tatigkeit die Option "G1" und "Gleitzonenregelung nicht anwenden" aktiviert werden:


 

Vorversionen