Lohn und Gehalt 5.36
Versionsnummer: 5.37.x
Datum der letzten Änderung: 23.04.2020
Version 5.37.0.20 vom
Anpassung Buchungsliste für die HSFIBU
Im Zuge der KUG-Berechnung für freiwillig- und privatversichte im KV-Bereich ist die Buchungsliste angepasst worden.
Anpassung Lohnjournal
Im Zuge der KUG-Berechnung für freiwillig- und privatversichte im KV-Bereich ist das Lohnjournal angepasst worden.
Version 5.36.0.20 vom
KUG-Berechnung für Corona-Regel
Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes müssen drei neue Lohnarten angelegt werden:
1. Berechnungsgrundlage für die SV-Werte
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Wenn diese Einträge gesetzt sind und in der Abrechnung die Lohnart ausgewählt wird, dann findet für den Betrag dieser Lohnart die folgende Berechnung statt:
- Krankenversicherung + Zusatzbeitrag wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Rentenversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet
- Pflegeversicherung wird zu 100 % auf den AG-Anteil gerechnet (ohne den Zusatzbeitrag kinderlos)
- Arbeitslosenversicherung wird nicht berücksichtigt
- Es werden keine Umlagen berücksichtigt
2. Netto-Abzug der Berechnungsgrundlage für die SV-Werte
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Netto Abzüge (Steuerfrei)"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Dies ist notwendig um die unter 1. angelegte Lohnart für die Auszahlung unberücksichtigt zu lassen
3. Kurzarbeitergeld (Leistungssatz nach der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit)
Hierfür müsste im Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Gehälter" oder "Löhne"
eine Lohnart angelegt werden, die folgende Einträge enthalten muss:
Mit diese Lohnart wird die Auszahlung des Leistungssatzes für den Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung ausgeben.
4. Musterabrechnung
Hinweis
Bei den Beträgen handelt es sich um fiktive KUG-Werte
5. Gehaltsreduzierung Aufgrund von KUG unter die Schwelle des Übergangsbereiches (1.300,00 €)
Sollte ein Arbeitnehmer Aufgrund einer KUG-Berechnung mit dem regelmäßigen Gehaltsbrutto unter den Übergangsbereich von 1.300,00 € liegen, muss bei diesem in den "Stammdaten" unter Tatigkeit die Option "G1" und "Gleitzonenregelung nicht anwenden" aktiviert werden:
Hinweis
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
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