/
KAMIN Futura

KAMIN Futura

7.1.2.3 Feb 18, 2025   

Allgemein

  • GEG 2024 Bescheinigung Haken "Veröffentlichte Wärmeplanung" wird nur gesetzt, wenn die Wärmeplanung in der Vergangenheit liegt.

Hamburg

  • Anpassung Rechtsbezug Hamburgische Bauordnung

  • Gebührenänderung der VOSchA Hamburg

7.1.1.1 Feb 12, 2025  

Allgemein

  • Versandmanager: Dokumente können nun auch beim E-Mail-Versand zu einer PDF Datei zusammengefasst werden

  • Ausdruck Rauchmelder: Anpassung der Raumbeschreibung in dem Ausdruck "Rauchwarnmelder - Liste dynamisch"

  • Gebäude-Teil: Erfassung der Etagen angepasst

  • Anzeige des Gefahrenstatus: Unterhalb der Liegenschaft-Blättern Schaltflächen wird nun der Gefahrenstatus der Liegenschaft angezeigt. Hier wird nun die höchste Gefahrenkklasse angezeigt, die bei den Standflächen eingetragen wurde.

  • Liegenschaftssortierung in "Termin & Resteliste", "Offene Postenliste" & "Rechnungsausgangsliste": Die Liegenschaften können nun Optional nach Kunden oder Blocknummer Sortiert werden

  • Anpassung der Messunsicherheit für Anlagen nach §44. BImSchV

  • Kehrbuch: Die Kennzeichnung der Unbenutzten Anlagen richtet sich nun nach der hinterlegten Rechtsgrundlage

  • Dachskizze: Erweiterung um Symbol für Leiter Keller/Tiefkeller

Länderbezogen

  • Mecklenburg Vorpommern

    • Neues Formular "Sichere Benutzbarkeit"

    • Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW

    • Neue Rechtsbehelfsbelehrung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wählen Sie dazu unter Widerspruchsbehörde den Punkt "#Vorlage Landkreis Mecklenburgische Seenplatte#" aus.

  • Brandenburg

    • Bei Lüftungsanlagen kann nun ein dreijährlicher Überprüfungszyklus eingetragen werden.

  • Nordrhein Westfalen

    • Anpassung Rechtsgrundlage für Abnahmegebühren. (Tarifstelle)

  • Schleswig Holstein

    • Neue Formulare zur Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit / Besichtigung Rohbauzustandes / Vordruck für Feuerungsanlagen

  • Sachsen

    • Anpassung der Rechtsgrundlage in den Formularen zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage / zentralen Heizungsanlage

  • Baden Württemberg

    • Erweiterung Baurechtsbehörden bei der LUBW Abgabe

    • Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW

  • Sachsen Anhalt

    • Anpassung der hoheitlichen Baugebühren auf den AW-Faktor 1,4 €/AW

  • Bremen

    • Anpassung der Rechtsbezüge bezüglich der bremischen Landesbauordnung

7.0.8.4 Jan 22, 2025  

Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung ist im Gesetzesblatt veröffentlicht worden und damit ab sofort gültig.
Der AW-Faktor für hoheitliche Gebühren wurde auf 1,40 €/AW erhöht.

Wichtig !!!
Für hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten, die bis zum 20.01.2025 durchgeführt wurden, sind die Regelungen der „alten“ Kehr- und Überprüfungsordnung anzuwenden.
D.h. bitte rechnen Sie vor Einspielen des Updates alle hoheitlichen Tätigkeiten noch mit dem alten Faktor ab.

7.0.7.4 Jan 17, 2025  

Allgemein

  • ZStat Prüfer für 2025: Sie können nun auch im Geschäftsjahr 2025 Ihre Feuerstätten auf Plausibilität überprüfen.

  • Gemeinsamer Druck: Der Druck wurde im Bereich der Feuerstättenbescheide angepasst.

7.0.6.3 Jan 6, 2025  

Allgemein

  • GEG: Keine Prüfung auf Regelung bei Brauchwasseranlagen

  • Übernahme Benutzungsintensität in die Feststoff-Feuerstätte, wenn diese an einer unbenutzten Abgasanlage (KÜO 1.9) hängt.

Hessen

  • Anpassung Gebührenliste (Gebühren zur Bauabnahme)

  • Die Gebühren GW2f & Ap1f wurden in freie Tätigkeiten umgewandelt

7.0.4.2 Dec 20, 2024 

wir haben vom Zentralinnungsverband noch einmal einen neuen ZSTAT-Prüfer erhalten und
in der neuen Version 7.0.4 von KAMIN Futura eingebunden.

Der ZSTAT-Prüfer hat bei einigen Feuerstätten, die gemäß 44. BImSchV geprüft werden,
eine Meldung erzeugt und die Plausibilitätsprüfung übersprungen.

Zusätzlich haben wir für Sie den Lauf zur Zuordnung der Nutzungsintensität um stillgelegte
Feuerstätten erweitert, da diese z.T. in 2024, soweit im aktuellen Jahr eine Prüfung an die
Feuerstätte erfolgte, auch an die ZSTAT abgegeben werden.

Bitte nutzen Sie den Lauf „Vorbelegung der Nutzungsintensität für Feuerstätten“,
den wir Ihnen im Rahmen der ZSTAT unter den „ZSTAT-Anpassungen“ anbieten.

7.0.2.2 Dec 11, 2024 

Jahreswechsel zu 2025

Mit dieser Version können Sie den Jahreswechsel zum Geschäftsjahr 2025 durchführen.
Weitere Informationen zum Jahreswechsel finden Sie in unserer Online-Hilfe (Jahreswechsel)

ZStat-Statistik

Die Statistik wurde für die Abgabe 2024 angepasst
Weitere Informationen zur ZStat-Statistik finden Sie in unserer Online-Hilfe (ZStat-Statistik)

Allgemein

  • Jahresplaner wurde angepasst

  • Interne Kehrbuchprüfung berücksichtigt nun Änderungsbescheide in einem Jahr nach der Feuerstättenschau. (Hinweis wegen zu großem Abstand zwischen Feuerstättenschau und Bescheid)

  • Fristenverwaltung: Die Erinnerungen/Mahnungen können nun an den Verwalter (bzw. and die Rechnungsadresse) versendet werden

Länderspezifisch

  • Schleswig-Holstein: Anpassung der Preise für die EWKG Gebühren

  • Nordrhein-Westfalen & Mecklenburg Vorpommern: Feuerstättenbescheid "weitere Hinweise": Wir haben den Text zu den "weiteren Hinweisen" auf dem Feuerstättenbescheid angepasst.
    Wir empfehlen, dass Sie diesen auf den vorgeschlagenen Text zurücksetzen.

 


Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software AG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

Hottgenroth Software AG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden