Energieberater Österreich
Version 8.2.2
Version 8.2.2 vom 10.07.2026
Serviceupdate
Mit der Vorgängerversion kam es gelegentlich beim Beenden der Software zu Programmabstürzen, so dass Prozesse im Hintergrund weiterliefen. Dieses Problem wurde mit dem Update behoben.
Version 8.2.1
Version 8.2.1 vom 17.06.2026
OIB-Richtlinie 6 von September 2025
Mit dieser Energieberater-Version werden erstmal die Neuerungen und Änderungen ausgeliefert, die die OIB-Richtlinie 6 von 2025 betreffen.
Hinweis:
Voraussichtlich im Laufe des Juli wird Wien als erstes Bundesland die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 6 von 2025 in Landesrecht übernehmen. Wann die anderen Bundesländer folgen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Bis zu den entsprechenden Änderungen der Landes-Baurechtsverordungen sind Nachweise über die Einhaltung des Energiebedarfs noch nach den älteren OIB-Richtlinien 6 zu führen, also je nach Bundesland die 2015er, 2019er oder 2023er Ausgabe. Achten Sie also bitte beim Anlegen darauf, für welches Bundesland Sie den Energieausweis erstellen wollen und welche OIB-Richtlinie 6 dort aktuell gilt.
Sollte in einem Bundesland die OIB-Richtline 6 von 2025 als Rechtsvorschrift in Kraft treten, dann informieren Sie sich bitte, ob ein Update des Energieberaters Österreich im Kundendownload bereit liegt. Derzeit werden noch diverse Auslegungen durch das OIB bzw. die Länder vorgenommen, die deshalb natürlich noch nicht in dieser Programmversion erhalten sein können. Dies betrifft beispielsweise die Berechnung der Kompensations-Anlagentechnik im „Nachweisweg 2“ oder die Angaben zur Taxonomie auf dem Energieausweis.
Die Änderungen der OIB-Richtlinie 6 von 2025 betreffen vor allem die Umsetzung der EPBD („Energy Performance of Buildings Directive“) aus dem Jahr 2024 in Österreich. Ziel dieser EPBD ist unter anderem eine Vergleichbarkeit von Energieausweisen innerhalb der EU. Dies betrifft sowohl Randbedingungen (z.B. eine einheitliche Raumlufttemperatur von 20°C im Heizfall) als auch die (Pflicht-)Angaben auf dem Energieausweis.
Neuanlegen eines Projekts:
Die Neuanlage eines Projekts nach OIB-Richtlinie 6 von 2025 erfolgt wie gewohnt im Dialog "neues Projekt":
Dabei kommt es zu einer Änderung bei den Nutzungsprofilen für Wohngebäude: Bisher zählten Gebäude von 3 bis 9 Wohneinheiten zu den Mehrfamilienhäusern und Gebäude ab 10 Wohneinheiten zu den Geschoßbauten. Dies wurde dahingehend geändert, dass jetzt Gebäude mit 10 Wohneinheiten zu den Mehrfamilienhäusern zählen und der Geschoßwohnbau bei 11 Wohneinheiten anfängt.
Nachweiswege:
Der Nachweis über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f-GEE) fällt mit der OIB von 2025 komplett weg. Der einzuhaltende Grenzwert sowohl für Neubau als auch für Sanierung ist immer der Endenergiebedarf (EEB-RK). Neben dem bisherigen Endenergie-Nachweis wird der sogenannte „Nachweisweg 2“ neu eingeführt. Hier darf eine „schlechtere“ Gebäudehülle bis zu einem gewissen Grad durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Hierzu gehören Wärmerückgewinnung, eine über das Solargebot hinausgehende Photovoltaikanlage, eine Solarthermieanlage oder andere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung am gebäudetechnischen System im Vergleich zur Referenzausstattung. Aktuell finden Gespräche statt, wie genau die „Kompensationsmaßnahmen“ in den Energieausweisen bzw. den zugehörigen Berechnungsunterlagen zu dokumentieren sind. Sobald hier weitere Informationen vorliegen, wird es entsprechende Updates unserer Software geben.
Solargebot:
Eine weitere Neuerung ist das Solargebot, d.h. die Pflicht, eine Solaranlage in Form einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu errichten. Dieses Solargebot wird in einzelnen Stufen eingeführt. Es beginnt mit der Pflicht, dass entsprechende Anlagen ab 2027 auf neuen öffentlichen und Nicht-Wohngebäuden mit einer Nutzfläche ab 250 m² errichtet werden müssen. Weitere Auslösepunkte für das Solargebot können der OIB-Richtlinie 6, Abschnitt 4.10 entnommen werden (neue Wohngebäude, überdachte Parkplätze, bestehende öffentliche Gebäude usw.).
Energieausweis:
Das Layout des Energieausweises wurde angepasst. Unterschieden werden Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude mit und ohne Kühlung und Sonstige Gebäude. Statt der bisher vier auf der ersten Seite grafisch dargestellten Kenngrößen gibt es nur noch zwei Angaben: Thermische Gebäudehülle (HWB-Ref,SK) und Gesamtenergieeffizienz EEB-SK. Die Bewertungsskala geht über einen Bereich von „A“ bis „G“. Ein Index „fossil“ an der Klassenangabe gibt an, ob (noch) fossile Energietrage verwendet werden oder ob das Gebäude komplett dekarbonisiert ist.
Des Weiteren können die Energieausweise unten rechts Platz für einen QR-Code aufweisen. Mit diesem QR-Code kann zum entsprechenden Projekt in der Energieausweis-Datenbank navigiert werden kann. Inwieweit dieser tatsächlich umgesetzt bzw. aufgedruckt wird, ist Ländersache. Aktueller Stand ist, das Wien keinen QR-Code auf die in WUKSEA eingereichten Energieausweise aufdrucken wird. Bei den ZEUS-Bundesländer sieht es aktuell so aus, dass zumindest bei einigen Länder ein solcher Code nach Einreichung bei ZEUS hinzugefügt werden wird. Genaueres dazu wird noch bekanntgegeben.
Das Layout der zweiten Seite wurde für Wohn-, Nichtwohngebäude mit und ohne Kühlung sowie Sonstige Gebäude vereinheitlicht. Dabei werden in den Angaben diejenigen Zeilen weggelassen, die für den jeweiligen Gebäudetyp bedeutungslos sind (z.B. Kühlbedarf bei Wohngebäuden oder Kühltechnik bei Nicht-Wohngebäuden ohne Kühlung usw.). Dadurch entstehen „Leerräume“ in den Tabellen. Hierbei handelt es sich also nicht um Darstellungsprobleme durch die Software, sondern um die Layout-Vorgaben der OIB-Richtlinie.
Hinweis:
Die neue OIB-Richtlinie 6 sowie den zugehörigen Leitfaden und die Erläuterungen können Sie im Energieberater über den Menüpunkt "Hilfe" aufrufen. Weitere Informationen zu den OIB-Richtlinien, z.B. welche Richtlinie aktuell in welchem Bundesland gilt, erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) unter https://www.oib.or.at/.
Version 8.2.0 vom 15.06.2026 - veröffentlicht am 16.06.2026 - zurückgezogen am 17.06.2026
Grund: Fehlerhafte Übermittlung der Projektdateien an ZEUS
Version 8.1.3
Version 8.1.3 vom 27.04.2026
Anpassungen EAWZ-Schnittstelle Vorarlberg
An der Datenschnittstelle der Abgabe-Datei für die Energieausweis-Zentrale Vorarlberg wurden einige Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. Diese betreffen die Abgabe von spezifischen und absoluten Energiekennzahlen, sowie die Überarbeitung der übermittelten Schichtaufbau-Informationen, bei der es bei komplizierteren Aufbautern zu Darstellungsproblemen im Vorarlberger Energieausweis gekommen ist.
Version 8.1.2
Version 8.1.2 vom 13.04.2026
Kleinänderungen
Anpassung der U-Wert-Anforderung für Trennwände zwischen Wohn- oder Betriebseinheiten
Visuelle Darstellung von hinzugekommenen oder geänderten Bauteilen in Varianten in der U-Wert-Tabelle
Version 8.1.1
Version 8.1.1 vom 12.01.2026
Kleinkorrekturen
Anpassung der Teillastkennwerte für luftgekühlte Kältemaschinen für die Nutzungsprofile Gaststätten und Veranstaltungstätten
Version 8.1.0
Version 8.1.0 vom 27.11.2025
Zentrale Energieausweis-Datenbank (ZEUS) für Oberösterreich
Das Bundesland Oberösterreich schließt sich ab dem 1. Dezember 2025 der Energieausweis-Schnittstelle ZEUS an, die derzeit schon von sechs anderen Bundesländern für die Einreichung von Bau- und/oder Förderanträgen genutzt wird. Analog wie bisher schon in den Bundesländern Tirol, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Burgenland und Niederösterreich können dann auch Energieausweise für Oberösterreich in die Datenbank hochgeladen und dort verwaltet werden.
Mit dieser neuen Gebäudeprofi-Version wird die ZEUS-Schnittstelle für Oberösterreich unterstützt. Analog zu ZEUS-Niederösterreich und ZEUS-Tirol oder der Wiener Schnittstelle WUKSEA läuft auch für ZEUS-Oberösterreich die Registrierung der Benutzer über das Unternehmensserviceprotal (USP → http://www.usp.gv.at ). Hier können sowohl Zugänge auf ein Testsystem als auch für das Produktivsystem eingerichtet werden. Das Testsystem dient dabei, wie der Name schon sagt, zum Kennenlernen und Ausprobieren der ZEUS-Energieausweisverwaltung. Die Vorgehensweise zur Einrichtung eines ZEUS-Benutzers über das USP finden Sie auf der Website von ZEUS unter den FAQs: https://www.energieausweise.net/faq/usp .
Zum Abschicken eines Energieausweises öffnen Sie zunächst den ZEUS-Dialog im Energieberater und vervollständigen Sie dort ggf. noch fehlende Angaben:
Nach dem Klick auf "Absenden" werden die Daten für den ZEUS-Upload aufbereitet. Dies kann unter Umständen einen kleinen Moment dauern. Anschließend erscheint der Anmeldedialog für ZEUS. Geben Sie hier die im USP angelegten Benutzerdaten (Name & Kennwort) ein. Über die Option "ZEUS-Testumgebung ("Spielwiese") verwenden" wird der Energieausweis auf das Testsystem statt auf das Produktivsystem hochgeladen. (Voraussetzung: Das Testsystem wurde im USP eingerichtet).
War der Upload erfolgreich, so öffnet sich die ZEUS-Plattform anschließend automatisch in einem Browser-Fenster. Hier sind noch einige zusätzliche Eingaben vorzunehmen, z.B. Art und Zweck der Einreichung und außerdem erfolgt ein Abgleich mit dem oberösterreichischen Adressregister. Folgen Sie zur Fertigstellung der Einreichung den Assistenten auf der ZEUS-Plattform.
Mit der Einführung der Energieausweis-Datenbank in Oberösterreich wird der vom Energieberater direkt ausgebbare Energieausweis mit einem Wasserzeichen versehen, welches darauf hinweist, dass ein Energieausweis nur dann gültig ist, wenn dieser in der Energieausweis-Datenbank registriert wurde.
Erstellen von Energieausweis-Abgabedateien für die EAWZ Vorarlberg
Mit dieser Version ist es erstmals möglich, Upload-Dateien für die EAWZ (Energieausweiszentrale) Vorarlberg zu erstellen, die dann auf der Website des EAWZ zwecks Einreichung für Bauantrage und Förderungen hochgeladen werden können. Ein direktes Hochladen aus dem Energieberater Österreich heraus (wie bei ZEUS und WUKSEA) wird es nicht geben, da dieses Vorgehen vom Land Vorarlberg nicht gewollt ist und deshalb nicht unterstützt wird.
Um eine solche Abgabe-Datei zu erstellen, gehen Sie in die Übersicht der Berichte und wählen Sie dort auf der Registerkarte “Energieausweis / Nachweise” den Eintrag “Schnittstelle EAWZ” aus:
Öffnen Sie anschließend den EAWZ-Dialog und vervollständigen Sie dort evtl. noch fehlende Angaben. Das “Export-Protokoll” im unteren Bereich des Dialogs zeigt an, welche Angaben für das Erstellen der Abgabedatei noch zwingend erforderlich sind.
Im Bereich “Ablageort der hochzuladenen EAWZ-Zip-Datei” über dem Export-Protokoll auf der Registerkarte “Allgemein” (siehe Abbildung oben) geben Sie an, wo die zu erstellende Datendatei abgelegt werden soll. Wenn alle Angaben vollständig sind, starten Sie das Erstellen der Abgabedatei über die Schaltfläche “XML Erstellen und Speichern.
Es werden nun alle für die EAWZ-Energieausweis-Datenbank benötigten Informationen zusammen gesucht. Dies kann unter Umständen ein paar Minuten dauern. Dazu gehören:
Eine Xml-Datei mit Eingabe- und Ergebnisdaten
Ein PDF mit Energieausweis und Berechnungsunterlagen
Eine Projektsicherung des Energieberater Österreich Projekts
Ist das Zusammenstellen der Dateien beendet, befindet sich anschließend eine ZIP-Datei mit dem Namen Ihres Projekts in dem von Ihnen zuvor gewählten Ausgabeordner. Diese Datei kann dann in die Energieausweiszentrale des Landes Vorarlberg hochgeladen werden.
Version 8.0.0
Version 8.0.0 vom 03.11.2025
Umbenennung des “Gebäudeprofi” in “Energieberater Österreich”
Die bisher in Österreich unter dem Namen “Gebäudeprofi” vertriebene Software zur Ausstellung von Energieausweisen heißt ab dieser Version „Energieberater Österreich“.
Hier die Umbenennungen im Detail:
Der „Gebäudeprofi Österreich“ (nur für Wohngebäude) heißt jetzt „Energieberater Österreich Wohnen“.
Der bisherige „Gebäudeprofi Duo“ (für Wohn- und Nichtwohngebäude) trägt den Namen „Energieberater Österreich Wohnen & Gewerbe“.
Die abgespeckten Gebäudeprofi-Version „Energieberater Österreich“ (Programm zum Erstellen von Sanierungskonzepten) wird zum „Energieberater Österreich ARGE EBA“. (Diese Abkürzung steht für „Arbeitsgemeinschaft Energieberatung“).
Der “klassische” Gebäudeprofi (d.h. die nicht rein auf der CAD-Eingabe beruhende 2024er-Version) trägt ab sofort den Zusatz “SQL” im Namen (d.h. “Energieberater Österreich SQL Wohnen” bzw. “Energieberater Österreich SQL Wohnen & Gewerbe”).
Durch diese Umbennungen soll jetzt schon durch den Namen des Programms angezeigt werden, welche Energieausweise und Energieberatungen mit der jeweiligen Programmausprägung abgedeckt werden.
Gescannte Unterschrift und Firmenlogo für ZEUS-Upload
Im Energieausweis gibt es die Einstellmöglichkeit, ob ein Firmenlogo und/oder eine gescannte Unterschrift auf dem Energieausweis und die zugehörigen Berechnungsunterlagen mit ausgegeben wird.
Je nachdem, was dort eingestellt war, wurde diese Optionen dann auch für das Energieausweis-PDF, welches beim ZEUS-Upload mit hochgeladen wird, übernommen. Im ZEUS-Dialog selbst konnten diese Optionen aber bisher nicht eingestellt werden.
Zur Vereinfachung können Unterschrift und Firmenloge jetzt auch direkt im ZEUS-Dialogfenster ein und ausgeschaltet werden.
Die Funktion “Gescannte Unterschrift” ist ein Zusatzmodul und nur dann verfügbar, wenn diese Option erworben und die Lizenz freigeschaltet wurde.
Kleinkorrekturen
Neue Prüfroutine für ungültige Bilddateien in Ausdrucken.
Korrekte Übernahme der Anzahl der Dachgeschosse aus HottCAD beim Flachdach.
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
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