Lohn und Gehalt
Version 7.19.0
Version 7.19.0 vom Mar 17, 2026
MidiJob-Berechnung: Teilmonat in Verbindung mit Werkstudenten
Anpassung für die Berechnung des RV-Beitrags für den Arbeitnehmer, wenn ein Teilmonat von Werksstudenten abgerechnet wird und die Bemessungsgrenze unter die Mindestgrenze des MidiJobs fällt.
Anpassung Lohnsteuerbescheinigung 2026 für Lohnersatzleistungen
Anpassung der Summenermittlung für die Lohnersatzleistungen der Lohnsteuerbescheinigungpositionen 15 und 15a (Aufsplitten des Betrages).
Korrekturberechnung Beitragsnachweise
Anpassung der Summenermittlung für die Korrekturberechnung des Beitragsnachweises wenn ein Vormonat korrigiert wurde.
Dieser Wert wird jetzt auch für die DTA-Dateierstellung der Krankenkassenbeiträge verwendet.
Version 7.18.0
Version 7.18.0 vom Feb 13, 2026
Krankenkassen Beitragssatzdatei
Umstellung der Beitragssatzgrunddatei für die Krankenkassen-Beiträge von der Version 1.00 auf die Version 3.00. Die Version 1.00 ist noch bis zum 28.02.2026 gültig.
SV-Jahresmeldung
Anpassung des ermittelten Bruttobetrages auf die reine RV-Brutto-Summe.
Version 7.17.0
Version 7.17.0 vom Jan 19, 2026
MidiJob Umlagen U1/U2/Inso
Berechnung bei MidiJob für Umlagen auf neue Untergrenze angepasst
Version 7.16.0
Version 7.16.0 vom Jan 13, 2026 - Jahreswechsel 2026
Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerrichtline 2026
Für 2026 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2026
Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2026 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.
Erweiterung Plausibilitätsprüfung
Mit dieser Version haben wir eine Anpassung bei der Anlayse von ERiC-Meldungen helfen könnenhttps://hottgenroth.atlassian.net/wiki/x/BgAJPw
Kilometerpauschale für Dienstwagenberechnung
Für das Jahr 2026 wurde die Kilometerpauschale auf 38 Cent angepasst. Diese kann über die folgende Möglichkeit automatisch in den Stammdaten aktualisiert werden:
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2026 auf die folgenden Werte erhöht
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost) | 5.812,50 €/Monat | 69.750,00 €/Jahr |
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West und Ost) | 8.450,00 €/Monat | 101.400,00 €/Jahr |
Sozialversicherung Beitragssätze 2026
Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat ab 2016 die allgemeinen Beitragssätze zur Krankenversicherung festgeschrieben. Diese liegen jeweils bei 7,30 % für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 liegt bei 2,90 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:
Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung bleibt der Grundbeitrag 2026 bei 3,60 %.
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag
Die Regelung zum 01.07.2023 bleibt 2024 unverändert bestehen: Neubewertung der Pflegeversicherung ab Juli 2023
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2026 stabil auf 18,60 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird weiterhin in 2026 auf 2,60 % bleiben.
Insolvenzgeldumlage
Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage ist auch für 2026 bei 0,15 % geblieben.
MiniJob / MidiJob
MiniJob Obergrenze
Durch die Anhebung des Mindestlohns 2026 wird die Obergrenze für den MiniJob von 556,00 €/Monat auf 603,00 €/Monat angehoben.
Eine "Übergangsregelung" ist nicht vorgesehen, sodass entweder das Gehalt auf den neuen Wert angepasst werden muss, oder eine Abmeldung als MidiJob / Anmeldung als MiniJob erfolgen muss.
MidiJob (Gleitzone / Übergangsbereich)
Untergrenze Midi-Job
Durch die Anhebung des Mindestlohns 2026 wird die Untergrenze für den MidiJob von 556,01 €/Monat auf 603,01 €/Monat angehoben.
Obergrenze Midi-Job
Für 2026 bleibt die Obergrenze des Übergangsbereiches bei 2.000,00 €
Gleitzonenfaktor
Für 2026 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,6619 berechnet.
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 43
Anhebung der Elsterversion auf 43.2.6.0 für die Elstermeldungen 2025/2026
Erweiterung der ELStAM 2026 um private KV- und PV-Beiträge
Ab 01.01.2026 wird über die ELStAM-Schnittstelle (Monatsliste) auch die Beträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung (inländische Unternehmen) als Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG) übernommen.
Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG:
a) die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines nach § 3 Nummer 62 EStG steuerfreien Zuschusses für diese Beiträge vorliegen, und
b) die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG. Die Beiträge nach Buchstabe a sind die Grundlage für die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses (§ 3 Nummer 62 EStG). Die Beiträge nach Buchstabe b fließen in die Berechnung der Vorsorgepauschale ein (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG).
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG sind zukunftsgerichtet, d. h., es handelt sich um monatliche Beiträge, wie sie vom Versicherungsnehmer zu entrichten sind. Bei Änderungen in der Beitragszahlung ist in der Regel eine Korrektur oder eine Stornierung nach § 93c Absatz 3 AO durchzuführen.
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
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