Gleichwertigkeitsnachweis
Der bildliche Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2 erfolgt über die eindeutige Zuordnung
- des konstruktiven Grundprinzips und
bei Vorliegen der Übereinstimmung
- der Bauteilabmessungen und
- der Baustoffeigenschaften.
Alle Planungsbeispiele von Anschlussdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 können ausgewählt werden.
Es wird zwischen den energetische Kategorien A und B unterschieden, dabei ist die Kategorie B energetisch höherwertig. Die Kategorie B umfasst auch immer die Kategorie A.
Nach DIN V 18599-2 ergeben sich für die Kategorien A und B unterschiedliche Wärmebrückenzuschläge. Mit Überprüfung und Einhaltung der Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 kann wie folgt verfahren werden:
- bei allen Anschlüssen sind die Merkmale und Kriterien nach Kategorie B erfüllt => ∆UWB = 0,03 W/(m² K)
- bei allen Anschlüssen sind die Merkmale und Kriterien nach Kategorie A und /oder Kategorie B erfüllt => ∆UWB = 0,05 W/(m² K)
Die für den Gleichwertigkeitsnachweis ausgewählten Wärmebrücken können entsprechend dem Formblatt für den Nachweis der Gleichwertigkeit der Wärmebrücken in DIN 4108 Beiblatt 2 ausgegeben werden.
Im Programmablauf werden die im Gebäude vorhanden Wärmebrücken links ausgewählt, während auf der rechten Seite die Details der ausgewählten Wärmebrücke dargestellt sind.