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Gleichwertigkeitsnachweis

Gleichwertigkeitsnachweis

Der bildliche Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2 erfolgt über die eindeutige Zuordnung

  • des konstruktiven Grundprinzips und

bei Vorliegen der Übereinstimmung

  • der Bauteilabmessungen und
  • der Baustoffeigenschaften.


Alle Planungsbeispiele von Anschlussdetails der DIN 4108 Beiblatt 2 können ausgewählt werden.


Es wird zwischen den energetische Kategorien A und B unterschieden, dabei ist die Kategorie B energetisch höherwertig. Die Kategorie B umfasst auch immer die Kategorie A.

Nach DIN V 18599-2 ergeben sich für die Kategorien A und B unterschiedliche Wärmebrückenzuschläge. Mit Überprüfung und Einhaltung der Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 kann wie folgt verfahren werden:

  • bei allen Anschlüssen sind die Merkmale und Kriterien nach Kategorie B erfüllt => ∆UWB = 0,03 W/(m² K)
  • bei allen Anschlüssen sind die Merkmale und Kriterien nach Kategorie A und /oder Kategorie B erfüllt => ∆UWB = 0,05 W/(m² K)


Die für den Gleichwertigkeitsnachweis ausgewählten Wärmebrücken können entsprechend dem Formblatt für den Nachweis der Gleichwertigkeit der Wärmebrücken in DIN 4108 Beiblatt 2 ausgegeben werden.

Im Programmablauf werden die im Gebäude vorhanden Wärmebrücken links ausgewählt, während auf der rechten Seite die Details der ausgewählten Wärmebrücke dargestellt sind.

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