19. Ableitbedingungen 1. BImSchV §19

19. Ableitbedingungen 1. BImSchV §19

Ableitbedingungen nach 1. BImSchV BImSchV §19

Hier kann überprüft werden, ob die Mündung der Abgasanlage den Anforderungen der 1. BImSchV §19, Ausgabe 01.01.2022, entspricht.

BimschV aktivieren/deaktivieren

Standardmäßig ist die Überprüfung nach BImSchV nicht aktiviert. Durch Klicken auf den Button wird die Erfassung aktiviert bzw. deaktiviert.

BImSchV §19 (1) oder §12 (2)

Ja nachdem wann die Feuerungsanlage errichtet wurde, kann hier zwischen dem Abschnitt 1 bzw. 2 des §19 ausgewählt werden.

Nennwärmeleistung

Hier wird die Gesamtnennwärmeleistung aller Festbrennstofffeuerstätten, die an die Abgasanlage angeschlossen sind.

Gesamte Höhe im Freien

Die gesamte Höhe im Freien ist die Aufbauhöhe von der Dachhaut bis zur Mündung.

Geforderte Mindesthöhe über First

Die nach BImSchV einzuhaltende Höhe der Schornsteinmündung über First.

Höhe über First (C)

Die tatsächliche Höhe der Schornsteinmündung über First.

Horizontaler Abstand zum First (A)

Abstand von Mitte Mündung bis zum First. Bei einem Flachdach wird dieser Wert nicht berücksichtigt. Dieser Wert wird bei der Auslegung nach Abschnitt (2) nicht abgefragt.

Horizontaler Abstand zur Dachhaut

Abstand von der Mündung bis zur Dachhaut. Dieser Wert wird nur abgefragt bei der Auslegung nach Abschnitt (2):

Horizontaler Abstand Traufe (B)

Abstand von Mitte Mündung bis zur Traufe. Bei einem Flachdach wird dieser Wert nicht berücksichtigt. Dieser Wert wird bei der Auslegung nach Abschnitt (2) nicht abgefragt.

Dachneigung

Winkel der Dachneigung

Breite der Giebelseite

Dieser Wert wird nur abgefragt, wenn die Dachneigung < 20° ist.

Gebäude im Umkreis von X m (L)

Befinden sich Gebäude in einem Radius von X m zur Schornsteinmündung müssen diese Berücksichtigt werden. X ist abhängig von der Nennwärmeleistung der Festbrennstofffeuertätten.

Differenz Mündung Lüftungsöffnung Nachbargebäude >= Y m (H)

Wenn sich im Umkreis Gebäude befinden, muss die Mündung Lüftungsöffnungen mindestens Y m überragen. Y ist abhängig von der Nennwärmeleistung der Festbrennstofffeuerstätten.

Ergebnis

Hier wird dargestellt welche Kriterien der 1. BImSchV §19 erfüllt sind und welche nicht.