OIB-Richtlinie 6, April 2019
In-Kraft-Treten
Mit dieser Gebäudeprofi-Version 6.0 werden erstmal die Neuerungen und Änderungen ausgeliefert, die die OIB-Richtlinie 6 von 2019 betreffen.
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung der OIB-Richtlinie 6 nicht gleichbedeutend mit einer Einführug der Richtlinie in ganz Österreich ist. Die "neue" OIB-Richtlinie 6 von 2019 muss zunächst in den einzelnen Bundesländern in Landesrecht übernommen worden! Nachweise über die Einhaltung des Energiebedarfs sind also - bis zu entsprechenden Änderungen der Landes-Baurechtsverordungen - zu Teil weiterhin in einigen Bundesländern nach der OIB-Richtlinie 6 von 2015 zu führen.
In welchen Bundesländern nach welcher Ausgabe der OIB-Richtlinie 6 zu rechnen ist, erfahren Sie auf der Internet-Präsenz des Österreichischen Institudes für Bautechnik unter der Adrresse www.oib.or.at.
Einige der Haupt-Neuerungen der Richtlinie und der zugehörigen Normen sind beispielsweise:
- die neuen Grenzwerte für HWB, EEB und fGEE (OIB-Richtlinie 6),
- Änderung der Innentemperatur auf 22°C (ÖNORM B 8110-5),
- Anpassen der internen Gewinne, Luftwechselraten und weiterer Randbedigungen (ÖNORM B 8110-5),
- neue Anlagentechniken wie Gas-Wärmepumpe, Zweileitersysteme, Infrarotheizungen usw. (ÖNORN H 5056),
- zusätzlich Rohrdämmdicken (eineinhalbfach, zweifach) (ÖNORN H 5056),
- Anpassung der Wirkunsgsgrade von Anlagentechnik-Komponenten (ÖNORM H 5056 / 5057 / 5058),
- und vieles mehr.
Bitte beacten Sie, dass aufgrund vor allem der Änderung der Berechnungsergebnisse sich deutliche Unterschiede zwischen einer Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 von 2015 und nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 ergeben können.
Die Neuanlage eines Projekts nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 erfolgt wie gewohnt im Dialog "neues Projekt":
Gebäude-Nutzungsprofile nach OIB-Richtlinie 6 von 2019
Im Gegensatz zur OIB-Richtlinie von 2015 wurden in der Ausgabe von 2019 einige Änderungen an den Nutzungsprofilen vorgenommen:
So unterscheidet die OIB jetzt im Wohngebäudebereich "1 - 2 Nutzungseinheiten", "3 - 9 Nutzungseinheiten" und "10 oder mehr Nutzungseinheiten",
Im Nichtwohngebäude dagegen wurden Nutzungsprofile zusammengefasst. So wurde beispielsweise aus den beiden Profilen "Kindergärten und Pflichtschulen" und "Höhere Schulen und Hochschulen" jetzt das Profil "Bildungseinrichtungen". Und auch "Hotels" und Pensionen" wurden zu einem gemeinsamen Profil "Beherbergungsprofile" zusammengenommen.
Die Bezeichnungen der Nutzungsprofile 2019 wurden mit Gebäudeprofi 6.1.0 an die "neue" OIB-Richtlinie 6 angepasst. Für bereits unter der OIB-Richtlinie 6 erstellte Projekte mit Nutzungsprofilen, die Zusammengefasst wurden, wird automatisch auf das "neue" Profil gewechselt.
Die Einstellung / Änderung der Nutzungsprofile erfolgt weiterhin entweder direkt beim Anlegen des Projekts oder im Arbeitsbereich "Optionen".
OIB-Richtlinie 6 von 2019 in Wien
Als erstes Bundesland hat Wien anfang Februar die neue Ausgabe der OIB-Richtlinie von April 2019 in Landesrecht übernommen. Mit der Version 6.1.0 erstand die erste "offizielle" Gebäudeprofi-Ausgabe, die nach dieser Richtline rechnet. Projekte, die bereits mit der Version 6.0 unter OIB-Richtline 6 von 2019 erstellt worden sind (Beta-Betrieb), können aber problemlos weiter bearbeitet werden.
Die aktuellsten Ausgaben der OIB-Richtline 6 sowie des zugehörigen Leitfadens finden Sie im Internet-Auftritt des Österreichischen Institus für Bautechnik (OIB) unter der Adresse www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2019
Als nächstes Bundesland wird die OIB-Richtlinie 6 von 2019 aller Voraussicht nach in der Steiermark in Kraft treten. Derzeit geplander Termin ist der 1. Mai 2020.
OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Steiermark
Nach Angaben der Energieagentur Steiermark steht das in-Kraft-treten der OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Steiermark kurz bevor und soll voraussichtlich in ersten Halbjahr 2020 in Landesrecht übergehen
In der Gebäudeprofi-Version 6.2 wurden die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Hierzu gehört vor allem die Aktualisierung des ZEUS-Uploads. Die Betreiber von ZEUS haben für die OIB-Richtlinie 6 von 2019 eine neue Schnittstellen-Version V5 erstellt, die vom Gebäudeprofi angesprechen wird. Entsprechend gibt es ein paar Änderungen im Upload-Dialog:
Auf der Registerkarte ""Energieausweis" ist neu der "Umsetzungszustand" sowie die "Energieausweisart" eingebbar. Im Falle eines Teil-Energieausweises können zusätzlich die Teil-BGF, die Teil-BF sowie das Teil-Volumen definiert werden.
Weitere Änderunge gibt es vor allem auf der Registerkarte "Anlagentechnik". In der neuen Schnittstellenversion ist unter anderem für die verschiednene Anlagentechnischen Komponenten anzugeben, ob im Falle einer Gebäudesanierung die Bestandskomponenten erhalten bleiben oder ob eine Sanierung geplant ist. Da dies aus den Projektdaten nicht unbeding hervorgeht, sond diese Angaben entsprechend im ZEUS-Dialog nochmal zu überprüfen.