Förderinfo - BAFA 2020
Hier kann mit wenigen Mausklicks evaluiert werde, ob die Anlage im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen oder des BAFA Förderprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" gefördert werden kann. Dazu gibt es folgende Einstellmöglichkeiten:
Ganz oben Rechts kann ausgewählt werden, ob die Beurteilung nach BEG oder MAP (Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt)
Die Förderung der Einzelmaßnahmen nach BEG ist seit dem 01.01.2021 als Zuschuss in Kraft getreten die Kreditvariante seit 01.07.2021. Ein wichtiger Unterschied ist der Wegfall der Mindestkollektorfläche und Mindestgröße des Speicher für die Förderung nach BEG.
Im oberen Bereich wird festgelegt, wofür die Solarthermieanlage verwendet wird, für die Erhitzung des Trinkwarmwassers, oder auch für die Raumheizung. Ferner wird die Art des Gebäudes festgelegt, da es für unterschiedliche Gebäude verschiedene Fördermöglichkeiten gibt.
Kollektordaten
Weiter unten links werden die Kollektordaten festgelegt. Diese werden aus dem Projekt übernommen, können hier aber modifiziert werden. Oben steht die Fläche des Kollektors, diese kann mit Hilfe des Mausrads verändert oder händisch eingegeben werden. Ist in der Anlage nur ein Kollektorfeld vorhanden, kann über den Button "Projekt" die geänderte Fläche im Projekt gespeichert werden. Bei mehreren verschiedenen oder in unterschiedliche Richtungen ausgerichtete Kollektoren kann dies nicht automatisch ins Projekt übernommen werden, sondern muss in der Navigationsleiste links unter Kollektor geändert werden.
Darunter ist das Solar Keymark Zertifikat angegeben, falls für den entsprechenden Kollektor vorhanden. Dieses ist für die Förderung notwendig, daher sollte immer ein Kollektor mit einem gültigen Zertifikat unter "Kollektor" in der Navigationsleiste links ausgewählt werden. Ist kein Zertifikat vorhanden, bleibt die entsprechende Spalte leer und wird mit einem roten Kreuz markiert.
ohne gültiges Zertifikat:
Speicherdaten
Auch das Volumen des Speichers wird aus den Projektdaten übernommen, kann variiert und zurück im Projekt gespeichert werden. Auch das ist allerdings nur möglich, wenn sich in der Anlage nur ein einzelner Speicher befindet. Sonst muss die Speichergröße händisch unter Anlage → Speicher geändert werden.
Heizlast
Die Angabe der Heizlast ist nur notwendig, wenn eine Gas-Hybridanlage gefördert werden soll, für andere Fördermöglichkeiten innerhalb des Förderprogramms ist die Heizlast unwichtig. Des Weiteren muss die zusätzliche Beheizung mit Hilfe von Gas erfolgen.
Die Heizlast soll nach DIN EN 12831, oder daran anlehnend ermittelt werden und kann unter .(1) eingegeben werden. Ist die Heizlast nicht bekannt, kann sie aus den im Projekt vorhandenen Daten mittels des Buttons (2) abgeschätzt werden. Dies ersetzt nicht die Berechnung nach DIN EN 12831 für die Antragstellung bei der BAFA, sondern dient lediglich einer ersten Abschätzung, ob eine genauere Berechnung zielführend wäre.
Die für eine Förderung notwendige Kollektorfläche ergibt sich aus der Heizlast. Der Deckungsanteil der Solaranlage muss mindestens 25% betragen. Aus den Kollektordaten und der gegebenen Heizlast wird so die erforderliche Kollektorfläche für die Erfüllung dieser Anforderung bestimmt. Umgekehrt kann so natürlich aus der gegebenen Kollektorfläche die Heizlast bestimmt werden, für die die gegebenen Kollektorfläche noch ausreichend ist. Dies ist unter (3) dargestellt.
Ergebnisdarstellung
im unteren Bereich wird nun dargestellt, welche Förderung für die Kombination aus Anlage und Gebäude in Frage kommt. Dabei gibt es die Auswahl "Nur Solarthermie", "EE-Hybridanlage" und "Gas-Hybridanlage". Dabei wird Förderfähigkeit mit einem grünen Häkchen markiert, falls die Anlag nicht förderfähig ist, wird das mit einem roten Kreuz dargestellt.In diesem Fall gibt die Informationsleiste am unteren Bildrand zusätzliche Informationen.