Wärmeschutz

Wärmeschutz hoch

Gebäude mit einer Wärmedämmung mindestens nach der Wärmeschutzverordnung WSchV 95 (schließt EnEV ein).

Wärmeschutz gering

Alle anderen Gebäude.
Für den Nachweis, ob lüftungstechnische Maßnahmen in einer Nutzungseinheit erforderlich sind, fließt der Faktor zur Berücksichtigung des Wärmeschutzes des Gebäudes nur in der Berechnung des Volumenstrom zum Feuchteschutz ein. Das vorhandene Wärmeschutzniveau hat für diesen vereinfachten Nachweis keinen Einfluss auf den Luftvolumenstrom durch Infiltration.


Quelle: DIN 1946-6 - 4.2.2