Energieberater 11.1

GEB-Icon.JPG

Versionsnummer: 11.1

Datum der letzten Änderung:  





Version 11.1.9 vom

  • Pellet-Kessel mit Brennwertnutzung in der 18599-Berechnung

  • Überarbeitung der Eingabe für Trinkwasserspeicher.

  • Anpassung der Ausgabe der Fensterflächen der Hüllfläche einer Zone im Ausdruck 18599 Berechnungsunterlagen für Projekte mit GEG-Randbedingungen.

  • Auch unter GEG-Randbedingungen können Projekte kopiert und das Berechnungsverfahren von WG-18599 in NWG-18599 umgewandelt werden.

  • Bei 18599-Berechnungen nach GEG kann die Nutzungsgruppe im Heizungsbereich und im Warmwasserbereich ausgewählt werden.

  • Überarbeitung der Kennwerte der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Ergebnisse nach DIN V 18599 Beiblatt 3.

  • Überarbeitung des Wechsels zwischen der HottCAD-Ansicht und der Anzeige der U-Werte (Hüllflächentabelle).

  • Anpassung Nutzungsprofile GEG.

  • Anpassung der Anzeige Endenergiebedarf Beleuchtung.

  • Registriernummern für Energieausweise nach GEG können jetzt direkt über die Software beim DIBt angefordert werden, die "Gesetzesgrundlage" wird automatisch gesetzt.
  • Leichter Wechsel zwischen den CO2-Faktoren für GEG- und EnEV-Berechnungen.
  • Mit dem Anlegen einer Lüftungsanlage werden automatisch der Auslegungsstrom bzw. der Luftwechsel entsprechend des Nutzungsprofils der Zone gesetzt.

Wird dann der Bedarf mehrerer Zonen mit einer Lüftungsanlage gedeckt, so werden die Lüftungsströme bzw. die Luftwechaselraten für die Anlage zusammengefasst.


Version 11.1.8 vom  

  • iSFP 2.0

Auf der Startseite der Erfassung zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es jetzt die Möglichkeit zum Aufruf des Handbuchs, der Kurzanleitung und der Checkliste. Das sind die Originaldokumnete von den Machern des iSFP-Projekts, in denen ausführlich beschrieben wird, was der iSFP ist und wie er in der Paxis erstellt werden muss. Auch die Hintergrunddetails sind hier beschrieben, z.B. die Bewertungskriterien der einzelnen Gebäude- und Anlagenkomponenten und die zugehörige Farbkodierung. Das ist quasi die Grundlage, die man kennen muss, um einen iSFP zu erstellen. Außerdem sind hier jetzt auch die Hottgenroth FAQs zu diesem Thema direkt aufrufbar. Hier finden sie die Antworten zu häufig gestellte Fragen zur praktischen Arbeit bei der Erstellung eines iSFP mit dem Energieberater einschließlich einer Video-Anleitung . Wenn sie auf eine Frage haben oder auf ein Problem bei der Bearbeitung gestoßen sein sollten, dann haben sie eine gute Chance hier schnell und bequem eine direkte Antwort zu finden.

Der veralteten iSFP1-Ausdruck sollte nicht mehr länger verwenden werden, er wurde durch den iSFP2 komplett abglöst. Im Auswahldialog zu den Druckdokumenten ist er deshalb unter den neuen Tabreiter "Archiv" gewandert.


  • DIN 18599 - Erfassung Solaranlage

In der DIN 18599-5/8 in der Version von 2018, auf die das GEG jetzt Bezug nimmt, wurde die Berechnung der Solaranlage überarbeitet. Die Eingabeparater sind dabei weitgehend gleich geblieben, so dass sich in der Erfassung nicht viel geändert hat. Bei den Kollektorkenngrößen ist die Wärmekapazität des Kollektors entfallen. Bei der Eingabe der Kollektorfläche muss man darauf achten, nach welcher Prüfnorm die Produktdaten bestimmt wurden. Die DIN 12975 erwartet die Aperturfläche, die DIN 9806 die Bruttofläche.

Das neue Berechnungsverfahren bestimmt anhand der Ausrichtung und der Kollektoreigenschaften automatisch eine von der Größe her zum Gebäude "passende" Solaranlage. Soweit nicht explizit eingegeben, wird die Kollektorfläche und die Speichergröße entsprechend bestimmt. Bei größeren oder kleineren Anlagen wird deren Effizienz angepasst. Das Verfahren ist daher nur in einem begrenzten Größenbereich anwendbar, der im gelben Kästchen oben rechts angegeben wird. Außerhalb dieser Größe ist das Verfahren nicht mehr anwendbar und es ist zwingend eine Solarauslegungsberechnung, z.B. mit GetSolar, notwendig. Diese energetische Bewertung nach DIN 18599 ersetzt aber generell keine Auslegung mit einem entsprechenden Solarprogramm, z.B. GetSolar. GetSolar kann wie gewohnt aus dem Energieberater aufgerufen werden.


  • Produktdaten Kessel

Zusätzlich zur dem bisher im Energieberater enthaltenen Katalog mit Kessel-Produkten stehen jetzt Katalog-Daten für Kessel aus dem allgemeinen Katalogdaten zur Auswahl, die über das HSETU Update Download Tool zur Verfügung gestellt werden. Beim Aufruf der Katalogdaten über den Menüpunkt "Katalog - Anlagenkennwerte für GEG/EnEV - wird daher jetzt unterschieden zwischen den aktuellen Kesseldaten - sie sind im Katalog "Kessel" zu finden und den bisherigen Kesseldaten - sie sind im Katalog "Kessel (Alt)" zu finden. Die Daten zu Kesseln im "Eigenen Katalog" können weiterhin verwendet und erweitert werden.

         

Überall, wo konkrete Produktdaten für Kessel ausgewählt werden können, kann aus dem "neuen" Katalog und dem Katalog (Alt) mit den Bestandsdaten ausgewählt werden.

 


  • GEG § 23 - Sonderfalll Absatz 4 ("Stromdirektheizung")

Das GEG schreibt für die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energieen (GEG § 23) ein eigenes vereinfachtes Berechnungsverfahren vor. Hierbei wird der Primärenergiebedarf im Anschluss an die eigentliche Berechnung nach DIN 18599 oder 4108/4701 um einen pauschalen Wert reduziert. Im Absatz 4 wird allerdings für Ausnahmefälle doch wieder das eigentliche 19599-Verfahren zur PV-Strom-Verrechnung innerhalb der 18599-Berechnung vorgegeben. Für zu errichtende Wohngebäude ist dies der Fall falls eine Stromdirektheizung zum Einsatz kommt. Für zu errichtende Nichtwohngebäude muss das 18599-Verfahren angewendet werden, wenn der Strombedarf für Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung größer ist als der Energieeinsatz für die Beheizung des Gebäudes, also Strom (ohne ggf. Strom für Beheizung) quasi der "Hauptenergieträger" im Gebäude ist. Diesen Sonderfall können sie auf dem PV-Erfassungsdialog über die entsprechende Checkbox ganz unten aktivieren.



  • Heizungsumwälzpumpen

In der DIN 18599-5 in der Version 2108, auf die das GEG Bezug nimmt, wurde die Berechnung der Hilfsenergie für die Heizungsverteilung durch Umwälzpumpen etwas überarbeitet. Für die Erfassung bedeutet dies, dass für die Bestimmung des Druckabfalls im Wärmeerzeuger der der spezifische Wasserinhalt in Liter/kW nicht mehr angegeben werden muss. Dies geschieht jetzt automatisch entsprechend des eingesetzten Wärmeerzeugertyps. Neu hinzugekommen ist die Energieeffizienzindex EEI der Umwälzpumpe nach der Verordnung (EG) Nr. 641/2009. Der EEI kann dem Typenschild bzw. den Produktdaten entnommen werden, ansonsten wird hierfür 0,25 als Standardwert angesetzt.


  • Wärmeerzeuger dezentral - elektrischer Wärmeerzeuger

Bei der Erfassung eines neuen Heizungsbereichs für die DIN 18599-Berechnung kann über den Erfassungsassistenten nun für die dezentrale Beheizung auch ein elektrischer Wärmeerzeuger ausgewählt werden.


  • Die Funktionalität zum Löschen von Sperrdateien wurde überarbeitet.
  • Das Löschen von Wohnungslüftungsanlagen wurde überarbeitet.
  • Aktualisiertes Framework und Datenmodell


Version 11.1.7 vom  

  • Version mit aktualisiertem Framework und Datenmodell


Version 11.1.6 vom

  • Warmwasserbedarf WG 18599 mit GEG-Randbedingungen

Mit dem GEG hat sich für Wohngebäude in der 18599-Berechnung - jetzt DIN18599:2018 - die Höhe des Warmwasserbedarfs (Nutzenergiebedarf Trinkwarmwasser) geändert. Dieser ist nun abhängig von der mittleren Größe der Wohneinheiten. Bei einem Mehrfamilienhaus ist die Zahl der Wohneinheiten somit eine wichtige Größe, die jetzt automatisch aus der Gebäudeerfassung in die 18599-Berechnung übernommen wird. In der Zonenerfassung wird die Zahl der Wohneinheiten, mit der gerechnet wird, noch einmal explizit ausgegeben und kann auch hier angepasst werden. Bitte prüfen Sie in den bereits erfassten GEG-Mehrfamilienhaus-Projekten diese Einstellung.

       


      

  • Registrienummer für Energieausweise nach GEG
    Regstriernummern für Energieausweise nach GEG können zz. nur direkt eingegegeben werden. Eine direkte Anforderung beim DIBt ist noch nicht möglich, da hier noch keine Unterscheidung zwischen EnEV und GEG vorgenommen werden kann (siehe auch unsere FAQs zu diesem Thema)
  • XML-Kontrolldatei für Energieausweise nach GEG
    Kontrolldateien für Energieasuweise nach GEG können zz. noch nicht erstellt und auch nicht an das DIBt verschickt werden, da es noch kein gültiges Schema für die Kontrolldateien gibt (siehe auch unsere FAQs zu diesem Thema).
  • KfW-Anforderungen für Projekte nach GEG
    Das KfW-Label ist wieder eingeblendet, es wird aber keine KfW-Bewertung angezeigt (siehe auch unsere FAQs zu disem Thema). Der "KfW-Daten-Export" ist unter GEG2020-Randbedingungen nicht möglich, da für die Prüfung der Daten zur Online-Bestätigung das EBS-Prüftools neu entwickelt wird.


  • Darstellungsprobleme beim Start des Energieberaters (schwarzer Bildschirm) wurden behoben.
  • Die Ausgabe der U-Werte bei Bauteilen mit Schichtaufbau wurde korrigiert.
  • Die Ausgabe von Bauteilskizzen wurde korrigiert.
  • Im Beratungsbericht (mit Variantenvergleich) für Wohngebäude nach DIN V 18599 wurde die Ausgabe der Anlagentechnik überarbeitet.
  • Version mit aktualisiertem Framework und Datenmodell


Version 11.1.5 vom

  • iSFP 2.0 Druckapplikation

Beim iSFP 2.0 kann jetzt die Druckapplikation direkt über die Schaltfläche "Druckapplikation" aufgerufen werden.

Über die Schaltfläche "Speichern unter" können die Erfassungsdaten direkt als .mSFPprojekt-Datei gespeichert. Damit können in der iSFP-Druckapplikation die gespeicherte Datei direkt über den Menüpunkt „Öffnen“ geöffnet werden und die Projektdaten werden angezeigt.


Version 11.1.4 vom

  • GEG Energieausweise
  • GEG PV-Berechnung für Wohngebäude nach DIN 4108-6/4701-10

Für das Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6/4701-10 kann nun eine PV-Anlage nach der neunen Berechnung des GEG 2020 berücksichtigt werden. Auf dem Dialog mit den GEG-Optionen und Grenzwerten kann über die entsprechende Checkbox eine PV-Anlage ausgewählt werden. Auf dem Erfassungsdialog - siehe oben - muss nur die Peakleistung der gesamten PV-Anlage eingegeben werden und ob eine Batteriespeicher vorhanden ist und wie groß dessen Nutzkapazität ist. Mehr Angaben sind für die einfache Abschätzung nach GEG Pargraph 23 nicht nötig.

Mit dem GEG-Verfahren wird nur ein Abzugswert Qp,PV bestimmt, der ganz am Schluss der Energieberechnung vom ermittelten Primärenergiebedarf abgezogen wird. Die Endenergie und alle anderen Berechnungsgrößen nach DIN 4108-6/4701-10 bleiben unverändert. Dieser Abzugswert setzt sich aus einem "Sockelbetrag" und einem "Zuschlag" zusammen. Der Sockelwert ergibt sich unmittelbar aus der Peakleistung der PV-Anlage. Der Zuschlag ergibt sich aus der Höhe des berechneten Strombedarfs für die Anlagentechnik. Ein Teil davon kann durch PV-Strom gedeckt werden. Dieser Zuschlag fällt erst ab einer Mindestpeakleistung der PV-Anlage an, die aus der Geschossfläche des Gebäudes abgeschätzt wird. Unterhalb dieses Wertes wird kein Zuschlag berücksichtigt. Nach oben hin gedeckelt ist der Abzugswert durch einen festgelegten Anteil des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Eine Nutzung einer Batterie als Speicher für eine Entkopplung von Stromerzeugung und -nutzung erhöht einige Faktoren in der Berechnung und vergrößern den Abzugswert.

  • GEG PV-Berechnung für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN 18599

Die GEG PV-Berechnung für 18599-Projekte gab es ja schon seit der letzten Energieberaterversion. Hier wurde die Eingabeoberfläche noch einmal komplett überarbeitet, damit die GEG-Berechnung nachvollziehbarer wird, und sie entspricht etwa dem obigem Screenshot für das Berechnungsverfahren nach 4108/4701. Auch der Berechnungsgang bei den Wohngebäude identisch. Für Nichtwohngebäuden kommt noch eine zweite Deckelung hinzu. Hierfür muss der erzeugte PV-Ertrag der Anlage berechnet werden. Der PV-Ertrag geht nur in diese Deckelung ein, ansonsten wird er nur rein informativ ausgegeben. Für die Reduzierung des Primärenergiebedarfs ist nur der nach dem GEG-Verfahren ermittelte Abzugswert relevant.

Bei der PV-Berechnung wurde in der letzten Energieberaterversion die Höhe des "Anlagenstroms" nicht immer korrekt ermittelt, falls Strom nicht nur für die Hilfsenergie zum Einsatz kommt. Dies ist mit dieser Version gefixt. Bitte prüfen Sie bereits erstellte Projekte nochmal.

  • Der Ausdruck Berechnungsnachweis (Bauantrag) für WG-18599-Projekte nach GEG mit Anrechnung von PV-Strom wurde angepasst.
  • Der Aufruf des Verbesserungskatalogs (Katalog mit Verbesserungsmaßnahmen für die Dämmung des Gebäudes) wurde korrigiert.
  • Der Aufruf des Hilfecenters direkt aus dem Energieberater wurde korrigiert.

Version 11.1.3 vom  

  • Wechsel der Projekt-Optionen GEG 2020 ↔  EnEV 2016 für DIN 18599-Projekte

Im Dialog "Gesetzliche Anforderungen / Energielabel können jetzt DIN 18599-Projekte von GEG 2020 auf EnEV 2016 umgestellt werden und auch umgekehrt von EnEV 2016 auf GEG 2020. Nach Auswahl der gewünschten Anforderung wird eine Kopie des Projetes angelegt, so dass das ursprüngliche Projekt weiterhin unverändert bestehend bleibt. 

Die Änderung der Anforderung bedeutet auch eine Änderung der Normenfassung DIN 18599 und des genutzen Berechnungskerns. Deshalb wird die DIN 18599-Erfassung zurückgesetzt, die Gebäudeerfassung bleibt jedoch vollständig erhalten.  

Im GEG/EnEV-Neubau/Bestand-Modul des ETU-Planers wird die Änderung direkt im Projekt vorgenommen. Das Projekt deshalb erneut öffnen und die Anforderungen nach GEG gelten. Ggf. sollte vorher eine Projektkopie angelegt werden.


  • GEG - Berechnung nach DIN V 18599: Zuweisung von Gegenzonen

  • GEG - Berechnung nach DIN V 18599: Anpassung von Nutzungsprofilen
  • GEG - vorübergehende Ausblendung des KfW-Effizienhaus-Niveaus


  • iSFP Druckapplikation 2.1.0
    Mit dieser Version der Druckapplikation wurde der Absturz beim Bild hinzufügen behoben und es erfolgt eine Hinweismeldung, wenn das hinzuzufügende Bild größer als 2 MB ist.
    Unter dem Tabreiter Kosten können jetzt auch die Gesamtkosten der Sanierung angegegeben werden. Diese Kosten werden dann unter Technische Dokumentation Kosten in der Druckapplikation angezeigt.

Version 11.1.2 vom  

Version 11.1.1 vom  

Version 11.1.0 vom  

  • Version mit aktualisiertem Framework und Datenmodell





Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software AG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

Hottgenroth Software AG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden