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PV Anrechnung

Für die EE-Klasse müssen derzeit PV-Erträge manuell ergänzt werden. Dies kann im Ausdruck "Erneuerbare Energien - DIN-Formblatt" an folgender Stelle getan werden:




In der DIN 18599 lassen sich die Daten aus der PV-Berechnung übernehmen. Wichtig ist, dass dafür der Haken für §23 Abs. 4 gesetzt ist:

Die monatliche Ertragsberechnung ist derzeit nur für Berechnungen nach DIN 18599 verfügbar.


Bitte beachten Sie außerdem, dass an flüssige Biomasse, Wärme- und Kälterückgewinnung sowie regenerative Kälteerzeugung keine Anforderung seitens des BEG besteht. Diese Daten fließen somit nicht in die Berechnung der EE-Klasse mit ein. D.h. es werden nur die Nutzungen erneuerbarer Energien nach GEG §§ 35 - 38 sowie §§ 40 und 44 für Wohngebäude und nach GEG §§ 35 - 38, 40, 41 und 44 für Nichtwohngebäude berücksichtigt. 


Bilanzierungsvorschriften


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