Gebühren eingeben/ändern/drucken


Bitte wählen Sie hierzu den Menüpunkt "Dienste - "Tätigkeiten (Gebühren)" - "Eingabe/Änderung/Druck".


Anschließend erhalten Sie folgende Ansicht:



Gesetzliche Tätigkeiten:

Hier können die Arbeitswerte für Grund- und Arbeitsgebühren sowie für die verschiedenen Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten eingetragen bzw. geändert werden.
Die Gebührentabelle setzt sich aus den gesetzlichen Gebühren, dem AW-Wert, der Mahngebühr und den Sondergebühren zusammen.
Dabei umfassen die gesetzlichen Gebühren je nach Bundesland eine unterschiedliche Anzahl von Gebühren-Kürzeln. Die verwendeten Gebühren-Kürzel sind von den Landes-Innungen festgelegt worden.


Sondergebühren (eigene Tätigkeiten + freiwillige Messung):

Unter den Sondergebühren haben Sie die Möglichkeit, eigene Gebührenkürzel anzulegen und zu verwalten. Dabei wird in die erste Spalte das Gebührenkürzel eingetragen, in die zweite Spalte die Kurzbezeichnung für die Gebühr und in die dritte Spalte der Betrag in AW. Die Eintragung von Gebühren je Schornstein-Stockwerk wird in der nächsten Spalte festgelegt. So können auch eigene zusätzliche Kehrgebühren angelegt werden, bei denen die Schornstein-Stockwerke automatisch in die Berechnung einbezogen werden. In der nächsten  Spalte wird die Gebühren-Art eingetragen. Zur Unterscheidung kommen: Grund-, Kehr-, Mess-, Abgaswege- und Sondergebühren, sowie Gebühren zur Feuerstättenschau. Dann erfolgt die Eingabe für Nebenkehrbuch 1 oder 2.


  



2-jährliche Sondergebühren:

Die Festlegung, ob eine Gebühr als 2-jährliche Gebühr erfasst werden soll, erfolgt durch die Kennzeichnung G(erades) Jahr oder U(ungerades) Jahr in der letzten Spalte.


In den Spalten nach "AW-Fkt." werden die folgenden Parameter für die jeweilige Gebühr festgelegt:

Zuordnung einer Gebühr zu einer Tätigkeits-Art:


Bestimmung, in welchem Turnus eine Gebühr berechnet werden soll:





Einstufungsmessung:

Diese finden Sie unter "Dienste - Tätigkeiten (Gebühren) - Einstufungsmessung":



In den Menüpunkten Einstufung "Abgaswege Tätigkeiten", "Einstufungsmessung" und "nicht wiederkehrende Arbeiten" haben Sie die Möglichkeit festzulegen, welche Tätigkeiten vom Programm automatisch den jeweiligen Gruppen zugeordnet werden sollen.