Zweite Seite im Energieausweis ohne Angaben/leer

Ein Energieausweis besteht aus den 4 Pflichtseiten. Diese müssen immer ausgegeben werden.

Die zweite Seite des Energieausweises bezieht sich auf den Bedarfsausweis, der bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises ohne Inhalt ausgegeben werden muss.




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