FSG Gebühr: Neu ab 01.01.2022

Frage

Wie wird die FSG Gebühr berechnet und wie hängt diese mit den Nutzungseinheiten zusammen? 


 

Lösung


Hinweis

Aufgrund der Neuerungen ab 1.1.2022 der KÜO, wird für Sondereigentümer in den einzelnen Nutzungseinheiten/Wohneinheiten ebenfalls eine FSG-Gebühr (Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit) erzeugt.

FSG Gebühr: 

Eine FSG Gebühr wird immer mindestens einmal für die Liegenschaft selbst hinterlegt. Hat man zusätzlich noch Eigentümer für die Nutzungseinheiten/Wohneinheiten hinterlegt, so wird pro Sondereigentümer eine weitere FSG Gebühr berechnet.

Allgemein lässt sich die FSG- Berechnung über folgenden Haken in der Hausakte aktivieren und deaktivieren: 

Bitte beachten Sie hierzu auch unbedingt unsere unten aufgeführten Beispiele mit den entsprechenden Besonderheiten!


Beispiel 1 : ohne Sondereigentümer in den Wohneinheiten :

Es ist kein Sondereigentümer hinterlegt :



Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :

1 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) : 

1 x für die Liegenschaft selbst

und 2x die Gebühr FSN 



Wie man hier sieht, ist eine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil kein Sondereigentümer vorhanden ist und in der Nutzungseinheit/Wohneinheit die FSN Berechnung eingeschaltet ist.


So schaltet man die FSN Berechnung ein: 

Im Wohnungsteil auf den Button <Gebühr> und einen Haken bei <FSN-Berechnung> setzen.





Beispiel 2 : mit nur einem Sondereigentümer in den Wohneinheiten :

Es sind zwei Wohneinheiten vorhanden, aber nur in einer Wohneinheit ist ein Sondereigentümer hinterlegt :




Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :

2 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) : 

1 x für die Liegenschaft selbst
1 x für den Sondereigentümer



Wie man hier sieht, ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.




Beispiel 3 : mit mehreren Sondereigentümern in den Wohneinheiten :

Es sind zwei von drei Wohneinheiten vorhanden, die einen Eigentümer eingetragen haben (Sondereigentümer).



Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :

3 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) : 

1 x für die Liegenschaft selbst
2 x für die beiden Sondereigentümer



Wie man hier sieht, ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.





WICHTIG:

  1. Erhalten Sie trotz hinterlegtem Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit keine FSG Gebühr, kontrollieren Sie bitte, ob in dem Feld Eigentümer auch ein Nachname hinterlegt ist.

      2. Falls die Gebühr FSG in der Hausakte berechnet werden sollte, obwohl kein Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte, ob
          eine leere Verknüpfung oder eine nicht gewünschte Adresse hinterlegt ist.


Diese kann man über das blaue Pfeil-Icon entfernen:





Weitere Informationen zu den Entscheidungskriterien der GEG Prüfung :


Weitere Informationen zu den Entscheidungskriterien der GEG Prüfung finden Sie hier: 

Entscheidungskriterien der GEG Prüfung


Weiter Informationen zu der FSG Gebühr :

Weitere Informationen zu der FSG Gebühr mit der Änderung seit dem 01.01.2022 finden Sie hier: 

FSG Gebühr: Neu ab 01.01.2022


 

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