Treppen als Hüllflächenbauteil
Im aktuellen HottCAD-Gebäudemodell sind Treppen nicht berechnungsrelevant und können somit nicht mit einem U-Wert versehen werden.
Laut Bundesanzeiger gelten Vereinfachungen für das geometrische Aufmaß bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, unter anderem für Treppenabgänge. Diese dürfen übermessen werden. Somit bildet der Boden zum unbeheizten Geschoss die Systemgrenze.