Treppen als Hüllflächenbauteil

Im aktuellen HottCAD-Gebäudemodell sind Treppen nicht berechnungsrelevant und können somit nicht mit einem U-Wert versehen werden.

Laut Bundesanzeiger gelten Vereinfachungen für das geometrische Aufmaß bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, unter anderem für Treppenabgänge. Diese dürfen übermessen werden. Somit bildet der Boden zum unbeheizten Geschoss die Systemgrenze.

https://hottgenroth.atlassian.net/wiki/spaces/EN/pages/31499578/Dokumente+GEG?preview=/31499578/31515247/BAnz%20AT%2004.12.2020%20B1_WG.pdf#DokumenteGEG-DatenaufnahmeWG