Treppen als Hüllflächenbauteil
Im aktuellen HottCAD-Gebäudemodell sind Treppen energetisch nicht berechnungsrelevant und können somit nicht mit einem U-Wert versehen werden.
Für eine exakte Erfassung von Treppenabgänge zu einem unbeheizten Keller sind diese als ein (mit)beheizter Raum im Kellergeschoss zu erfassen.
Laut Bundesanzeiger gelten für das GEG Vereinfachungen für das geometrische Aufmaß bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, unter anderem für Treppenabgänge. Diese dürfen übermessen werden. Somit bildet der Boden zum unbeheizten Geschoss die Systemgrenze.