Messungsart
siehe Messen
Beim Anlegen einer neuen Messung müssen Sie die Art der aktuellen Messung festlegen.
Markieren Sie dort die gewünschte Messungsart.
Diese wird dann anschließend nach Eingabe der Messwerte beim Ausdruck in der Bescheinigung markiert und auf der Indexzunge der Messung mit einem Kürzel dargestellt.
Sie haben an dieser Stelle folgende Optionen zur Auswahl:
Art der Messung:
wiederkehrende Messung
Nachmessung (Wiederholungsmessung)
Nachmessung (Erstmessung)
Erstmessung (Errichtung oder wesentl. Änderung)
Messung auf Anordnung der zuständigen Behörde
Einstufung CO-FeuSt. (einmalig)
Außerdem wird visuell, nach Eingabe der Messwerte dargestellt, ob die Anlage der Verordnung entspricht oder nicht entspricht.