Feuerstättenschau-Gebühren


Feuerstättenschau-Meter (FSM bzw. in Hessen: FS1)


KAMIN Futura berechnet die Gebühr FSM folgendermaßen:

Je Schornsteingruppe die Höhe des längsten Schornsteins in Metern. Berücksichtigt werden Abgasanlagen mit Gebühr. Bei Außenwand-Anlagen (Feld Außenwand) zählen maximal drei Meter.
Bei gruppierten Schornsteinen (Feld Gruppen-Nummer) zählt der Längere.

Abzüge: je Raum, in dem der Schornstein frei verläuft (Messteil, Feld Sn. freiv.) und eine abgaswegeprüfungspflichtige Feuerstätte steht, wird die Raumhöhe (Feld wirks. Raumhöhe oder wenn leer: 2,50m) von den
Feuerstättenschaumetern abgezogen. Es erfolgt pro Schornstein maximal ein Abzug je Etage.


Zuschlag je Feuerstätte (FSF bzw. in Hessen: FS2)

KAMIN Futura berechnet die FSF als Summe der folgenden aus der Anzahl der im Messteil erfassten Feuerstätten

Grundgebühr für Feuerstättenschauen (GPf bzw. in Hessen: GW2f) und

Fahrtpauschale für die Feuerstättenschau (FPf bzw. in Hessen: AP1f)


Diese Gebühren werden von KAMIN Futura nur dann erzeugt, wenn sich im Gebäude keine mess- oder überprüfungspflichtigen Feuerstätten befinden.