Version 3.0.0.21 vom 13.09.2021
Anpassung des Berichts "Anforderungen" an GEG / BEG
Ende des Jahres 2020 hat das Gesamtenergiegesetz (GEG) die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2014/2016 abgelöst. Mit dieser Anpassung wurden auch einige Anforderungen an die U-Werte geändert. Diese wurden in die aktuelle U-Therm-Version eingepflegt. Beim Ausdruck "U-Wert-Anforderungen" wurden die beiden neuen Rubriken "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020, Innentemperaturen >= 19°C" und "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020, Innentemperaturen von 12 bis 19°C" ergänzt:
Ist einer dieser Punkte ausgewählt, so finden Sie in den jeweiligen Auswahlboxen jetzt die Bauteilbeschreibungen gemäß der Tabelle "Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden" aus Anlage 7 GEG.
Ergänzend zum Gebäudeenergiegesetz gibt es seit Juni 2021 eine Neuauflage der KfW-Förderungen im Wohn- und Nichtwohnungsbau. Diese laufen jetzt neu unter dem neuen Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)":
Auch hier wurden die Grenzwerte entsprechend der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)", veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, angepasst
Anpassung des Berichts "Unternehmererklärung" an GEG
Wie bereits in der Energieeinsparverordnung wird auch Gebäudeenergiegesetz eine sogenannte Unternehmererklärung verlangt, In $96 heißt es dazu:
"Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung) [ ... ]"
Die bisher in U-Therm erhaltene Möglichkeit zur Ausstellung einer solchen Unternehmererklärung wurde entsprechend um das GEG erweitert.