Baubegleiter 4.41.3.1

Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen.

Passend hierzu enthält die Version 4.41.3.1 des Baubegleiters die aktuellen Vorgaben der einzelnen Förderprogramme.


In der Version können Sie nun ihre Bestandsprojekte weiterhin mit den Vorgaben gemäß KfW 431 bearbeiten, als auch die neuen Vorgaben schon einmal nutzen.



Zu den jeweils unterschiedlichen Auswahlkatalogen stehen die entsprechenden Sanierungmaßnahmen inkl. aller dort zu erfüllender Prüfpunkte zur Verfügung.